Works for complete or part construction and civil engineering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #49233923) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 49233923 Дата публикации: 15-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Deutschland-Frankfurt am Main: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2023/S 242-758636
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Knoten Lindau Kabeltiefbau
siehe II.1.4
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Lindau Kabeltiefbau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Lindau
siehe II.1.4
MKA 343 - • Überprüfung der Erdungsanlage: zerstörte Erdung musste wiederhergestellt werden, um den betriebssicheren Endzustand zu erreichen
• Umbau des Zugangs Feuerlöschleitungen Bregenzer Straße: nach Begehung mit Brandschutzsachverständigen musste der Zugang zu den Schiebern für Flutung und Entleerung der Feuerlöschleitungen hergestellt werden
• Rückbau von Schaltschränken: nicht mehr benötigte Schaltschränke neben dem Gleis wurden zurückgebaut - diese Leistung war nicht im Hauptauftrag enthalten
• Sockelverguß GFM BÜ km 5.4: der Sockelverguss wurde als mangelhaft betitelt - die Leistung des Sockelvergusses war nicht Teil des Hauptauftrags
• Rückbau provisorische Hilfstrassen: später Rückbau von prov. Trassen aufgrund einer Bauzeitverzögerung von der ABS48 - diese Leistung war im Hauptauftrag des ANs nicht enthalten
• das Herstellen einer Schrankenabsperrung Zufahrt BE Stw Kf: diese zusätzliche Leistung wurde nötig, um bahnfremde Parker von den Bahnanlagen fernzuhalten.
• Wechsel der Kabeltrogdeckel: durch Dritte wurden Trogdeckel verschiedener Größen beschädigt, die ersetzt werden mussten - das Auswechseln der Trogdeckel nach IBN ist nicht Bestandteil des Hauptauftrags
• Stopfleistungen im Zusammenhang mit dem Schwellenwechsel: die Leistung für die Sperrpause 8.-11.11.2023 wurde im Nachtrag bzw. der MKA "Hohlschwellenauswechseln" nicht erfasst - ist eine zusätzliche Leistung
• Umbau Verkabelung EWHZ W3: provisorische Kabelträge hinter der Lärmschutzwand, die Verkabelungen des EWHZ W3 enthielten, mussten rückgebaut werden - dies war keine Leistung des Hauptvertrags
Bei einem Wechsel des ANs würde Wissen aus der Bauausführung verloren gehen bzw. wäre erhöhte Einarbeitungszeit notwendig - somit wäre eine Wechsel des ANs nicht wirtschaftlich möglich. Die Gewährleistung der bisher erbrachten Leistung von MHEL würde bei einer Neubeauftragung einer anderen Firma entfallen.