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1. Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) a) Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle) Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1 Postleitzahl (PLZ): 99084 Ort: Erfurt Telefon: +49 361 6551282 Telefax: +49 361 6551289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de Internet-Adresse: https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html b) Zuschlag erteilende Stelle Wie Hauptauftraggeber siehe a) 2. Angaben zum Verfahren a) Verfahrensart Öffentliche
Ausschreibung nach UVgO b) Vertragsart Liefer- / Dienstleistungsauftrag c) Geschäftszeichen ÖAL 1518/23-41 3. Angaben zu Angeboten a) Form der Angebote
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
b) Fristen Ablauf der Angebotsfrist 04.01.2024 - 09:30 Uhr Ablauf der Bindefrist 02.02.2024 4. Angaben zu Vergabeunterlagen a) Vertraulichkeit Die Vergabeunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=560604 b) Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt c) Zuständige Stelle Hauptauftraggeber siehe 1.a) d) Anforderungsfrist 04.01.2024 - 09:30 Uhr 5. Angaben zur Leistung a) Art
und Umfang der Leistung Veranstaltungschutz für den Karnevalsumzug der Stadt Erfurt am 11.02.2024
Umfang:
Einsatz eines Verantwortlichen, z.B. Einsatzleiter im Umfang von insgesamt 30 Stunden
Einsatz von Bereichsleiterern im Umfang von insgesamt 88 Stunden
Einsatz Mitarbeiter Veranstaltungsschutz im Umfang von insgesamt 1358 Stunden
c) Ort der Leistungserbringung Erfurt
7. Zulassung von Nebenangeboten Nein 8. Bestimmungen über die Ausführungsfrist 11.02.2024
10. Wesentliche Zahlungsbedingungen Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
11. Unterlagen und Anforderungen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Die folgenden Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen in der Durchführung solcher
großer Open-Air-Veranstaltungen (Stadtfeste) mit einer Besucherzahl von ca. 80.000 Besuchern ausgeführt wurden
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Beschäftigten zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen
nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig
bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB bzw. das ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für
das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde
- Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes
gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat,
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt
worden
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern
und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie
der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
- Eigenerklärung, dass sie Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind
- Nachweis Qualifikation gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO)
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben Unternehmen als Nachweis der Eignung
für die zu vergebende Leistung die im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für
Leistungen vorzulegenden Unterlagen geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen
(Bescheinigungen zuständiger Stellen) beim Auftraggeber zu dem von ihm bestimmten
Zeitpunkt einzureichen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in
die deutsche Sprache beizufügen.
Die Bescheinigungen (unternehmensbezogene Unterlagen) umfassen die folgenden
Angaben:
- Liste mit drei Referenzen aus den letzten drei Kalenderjahren vegleichbare Leistungen mit den im Formmblatt Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen geforderten Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die
unternehmensbezogenen
Unterlagen auch für diese abzugeben.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Leistungen“ liegt der
Ausschreibungsunterlage bei.
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und
Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht
im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden
Bescheinigungen mit dem Angebot vorlegen.
14. Sonstige Angaben Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000EUR
netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats
Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form.
Spätestens sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden
soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben
Tage betragende Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine
Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden: Landeshauptstadt
Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de, Fax-Nr. 0361 655-1289
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall
nur erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei
der Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das
Vergabeverfahren mit einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen
Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht
das Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: c6979bf6-c60f-4053-b0c7-174fd18dbf73 Link zu
dieser Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=560604&cookieCheck
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