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Регистрация
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Verdingungsstelle Straße, Hausnummer: Fischmarkt 1 Postleitzahl (PLZ): 99084 Ort:
Erfurt Telefon: +49 361 6551284 Telefax: +49 361 6551289 E-Mail: verdingungsstelle@erfurt.de b) Verfahrensart „Öffentliche Ausschreibung nach
VOB/A“ Geschäftszeichen: ÖAB 1541/23-23 c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
ohne elektronische Signatur (Textform)
d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung Neubau einer Zweifeldhalle Grundschule 15, Wilhelm-Busch-Straße 34, 99099 Erfurt
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen Rohbauarbeiten
- ca. 1.000m³ Gründungspolster Mineralgemisch 0/45
- ca. 750m³ Fundamentplatte d=30/40/70cm
- ca. 1.500m² Schalung Wände, teilw. Sichtbeton SB2
- ca. 1.080m² StB-Wände d bis 45cm
- ca. 480m² StB-Decke
- Entwässerungsarbeiten div. unter Bodenplatte/Aussenraum
h) Losweise Vergabe Nein i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung 25.03.2024 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen 23.08.2024 j) Nebenangebote nicht zugelassen k) Mehrere
Hauptangebote nicht zugelassen l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=560973 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden
nachgefordert. o) Ablauf der Angebots- und der Bindefrist Ablauf der Angebotsfrist 16.01.2024 - 09:30 Uhr Ablauf der Bindefrist 08.03.2024 p) Angebote sind einzureichen elektronisch via
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=560973 q) Sprache, in der die Angebote abgefasst
sein müssen Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr) r) Zuschlagskriterien siehe Vergabeunterlagen t) Geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen
v) Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei
Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das
Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
- Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
Die Nachweise umfassen die folgenden Angaben:
1. drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
2. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal
3. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
4. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
6. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
7. Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
8. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung von Bauleistungen“ liegt der Ausschreibungsunterlage bei.
Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigener-klärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ansonsten ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist
vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)
Der voraussichtliche Gesamtauftragswert dieses Vorhabens liegt unterhalb der Schwellenwertenach § 106 GWB, übersteigt aber die in § 19 Abs. 4 ThürVgG aufgeführten Wertgrenzen (150.000EUR
netto bei Bauleistungen und 50.000 EUR netto bei Leistungen und Lieferungen). Somit besteht die Möglichkeit einer Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammer des Freistaats
Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Vergabekammer besteht nicht.
2. Informationspflicht
Der Auftraggeber informiert den/die Bieter, dessen/deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in der von ihm in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bestimmten Form. Spätestens
sieben Kalendertage vor dem beabsichtigten Vertragsabschluss informiert der Auftraggeber den/die unterlegenen Bieter über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den frühestmöglichen Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber bestimmt eine mindestens sieben Tage betragende
Frist, in der eine mögliche Beanstandung vorzubringen ist.
3. Nachprüfungsverfahren
a) Der Bieter hat die Möglichkeit, das Vergabeverfahren vor Ablauf der vom Auftraggeber bestimmten Frist in der von ihm bestimmten Form beim Auftraggeber zu beanstanden, in dem er eine
Verletzung seiner Rechte durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften rügt. Die Beanstandung ist schriftlich oder in Textform an folgende Stelle/Adresse zu senden: Landeshauptstadt Erfurt,
Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt, E-Mail verdingungsstelle@erfurt.de, Fax-Nr. 0361 655-1289
b) Hilft der Auftraggeber dieser Beanstandung nicht ab, unterrichtet der Auftraggeber die Vergabekammer durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten. Er darf den Zuschlag in diesem Fall nur
erteilen, wenn die Vergabekammer das Vergabeverfahren nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung beanstandet. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung bei der
Vergabekammer und kann in begründeten Ausnahmefällen durch die Vergabekammer einmalig um weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Beanstandet die Vergabekammer das Vergabeverfahren mit
einer entsprechenden Begründung, hat der Auftraggeber die Auffassung der Vergabekammer zu beachten.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass für Amtshandlungen der Vergabekammer Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben werden. Das Thüringer
Verwaltungskostengesetz findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nachdem personellen und sachlichen Aufwand der Vergabekammer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung
des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 EUR, soll aber den Betrag von 1.000 EUR nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das
Vergabeverfahren beanstandet hat, werden keine Kosten zu seinen Lasten erhoben.
d) Im Falle ihres Tätigwerdens entscheidet die Vergabekammer abschließend, ob der Bieter durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt wurde. Ausschreibungsunterlagen einsehenPDFXML XVergabe GUID: cc5d103f-9267-4442-9703-76e8f847f442 Link zu dieser
Bekanntmachung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=560973&cookieCheck
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