Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Duisburg 2.BS, Oberleitungsarbeiten Los 1.3
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI43598
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/12/2020
Ende: 30/06/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
07/05/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 2 140 653.35 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/12/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45234160 Fahrleitungsbauarbeiten
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 31/12/2020
Ende: 30/06/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 2 140 653.35 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SPL Powerlines Germany GmbH
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Die Bauleistung für die elektrische Bahnhofsinsel wurde vergeben und die Ausführungsplanung ist freigegeben.
Nach Durchführung der notwendigen Bohrlochsondierungen im September 2020 konnten lediglich 13 der 49 Maststandort
freigegeben werden. Für einen Maststandort musste ein Räumungsauftrag erstellt werden, da ein zwingender Verdachtspunkt
detektiert wurde.
Nach Rücksprache mit der Fachfirma Schollenberger Kampfmittelbeseitigung GmbH wurden weitere Trippelbohrungen
veranlasst. Nach Durchführung der Trippelbohrungen im Dezember 2020 können lediglich weitere 6 der 49 Maststandort
freigegeben werden. Für die noch nicht freigegebenen Maststandorte erfolgt daher eine Umplanung der Gründungsart.
(MKA 30_24)
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der
Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Bei einer weiteren Sondierung der Maststandorte ist von denselben mangelhaften Ergebnissen auszugehen. Dies ist auf diebesonderen geologischen Gegebenheiten des Ruhrgebietes
zurückzuführen (Schlackeablagerungen etc.).Um dieser Problematik aus dem Weg zu gehen soll eine Ausführung der Gründungen mittels Ortsbetonfundament undStufenfundament geprüft
werden, da diese Gründungsarten mittels offener Schürfung hergestellt werden können und eineGradiometermessung enftfallen kann.Der ursprüngliche Gesamtcharakter des Auftrags
bleibt unberührt, da nach wie vor die Gründung derselben Maststandorteerfolgen soll. Es handelt sich bei der zusätzlichen Leistung lediglich um die Umplanung der
Gründungsarten/Änderung derBautechnologie. Die Erstellung der Ausführungsplanung ist vertraglich bei der Firma SPL Powerlines Germany GmbHfestgelegt.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 2 403 153.34 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 2 583 153.34 EUR