Thermal insulation work (Германия - Тендер #48852532) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Номер конкурса: 48852532 Дата публикации: 05-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Thermal insulation work
2023/S 234-735289
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fraunhofer IMM Mainz – Erweiterungsbau mit Laborräumen und Technikum – V_173_755990_46_Technische Dämmung
Carl-Zeiss-Straße 18-20
55129 Mainz
Rohrdämmung:
— Regenwasserleitungen, innenliegend (DN200-DN80) ca. 350 m,
— Trinkwasserleitungen (DN65-DN15) ca. 680 m,
— Wärmeverteilung (DN65-DN15) ca. 1 140 m,
— Kälteverteilung (DN150-DN15) ca. 1 200 m.
Brandschutz (brennbare und nicht brennbare Rohrwerkstoffe):
— Feuerschutzabschlüsse Sanitär ca. 160 St.,
— Feuerschutzabschlüsse Heizung ca. 130 St.,
— Feuerschutzabschlüsse Kälte ca. 60 St.
Verbesserung der Infrastruktur mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung EFRE, Maßnahmen: Forschung, technologische Entwicklung und Innovation
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Nach §11 EU VOB/A haben wir uns entschieden, das Vergabeverfahren digital über die Plattform der deutschen eVergabe durchzuführen.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich bei der deutschen eVergabe zum Abruf zur Verfügung (§11 EU Abs. 3 VOB/A). Eine Registrierung hierfür ist nicht notwendig.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie Bieterinformationen) erfolgt gem. §11 EU Abs. 7 ebenfalls über die Plattform der deutschen eVergabe.
Bitte beachten Sie, dass für die digitale Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angebotsabgaben sowie Einreichen von Bieteranfragen zwingend eine Registrierung notwendig ist.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Benachrichtigungen zu Bieterinformationen zu erhalten.
Das Risiko eines daraus entstehenden Ausschlusses ist vom Bieter zu tragen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
Carl-Zeiss-Straße 18-20
55129 Mainz
Zusatzaufwand Prüfung Schlussaufmaß
Das vom Schiedsgutachter (siehe unten) geleitete neue Schlussaufmaß bestätigte ganz überwiegend den Widerspruch des Auftragnehmers. Er stellte deshalb eine Schadenersatzforderung über den zeitlichen Zusatzaufwand seiner Mitarbeitenden für die Verhandlungen und Treffen zu einem neuen
Schlussaufmaß. Dem war in Form der gegenständlichen Nachtragsvereinbarung über 72 Arbeitsstunden à 82,00 € netto stattzugeben.
Der Auftragnehmer legte gegen die Kürzungen in seiner Schlussrechnung 01 Widerspruch ein. Um das umstrittene Aufmaß und die umstrittenen Einheitspreise zu klären, wurde im gegenseitigen Einvernehmen ein Schiedsgutachten bei dem von der Handwerkskammer Wiesbaden öffentlichbestellten und vereidigten für den Leistungsort zuständigen Sachverständigen für Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierungen an gebäudetechnischen und industriellen Großanlagen beauftragt.