Energy and related services (Германия - Тендер #48789898) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Koelnmesse GmbH Номер конкурса: 48789898 Дата публикации: 04-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Cologne: Energy and related services
2023/S 233-732515
Voluntary ex ante transparency notice
Services
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Ökologische und ökonomische Optimierung zur nachhaltigen Neuausrichtung und Erweiterung der Energieversorgung der Koelnmesse GmbH
Koelnmesse beabsichtigt, die bestehende Energieversorgung im Zuge ihrer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie zu optimieren und an die durch die Masterplan-Maßnahmen geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Das langfristige Ziel ist eine deutliche Reduzierung bzw. vollständige Eliminierung aller CO2 Emissionen des Messebetriebes.
Koelnmesse beabsichtigt, die bestehende Energieversorgung im Zuge ihrer übergeordneten Nachhaltigkeitsstrategie zu optimieren und an die durch die Masterplan-Maßnahmen geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Das langfristige Ziel ist eine deutliche Reduzierung bzw. vollständige Eliminierung aller CO2 Emissionen des Messebetriebes.
Section IV: Procedure
Der Auftraggeber ist zwar eine Gesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand, erfüllt als gewerblich tätiges Unternehmen aber nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers. Die Richtlinie und die nationalen Vorschriften (GWB, VgV, EU-VOB/A etc.) finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung wesentlicher Vergabevorschriften und die ex ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird damit keine Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder zugestanden.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er zwar eine Gesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand ist, er aber als gewerblich tätiges Unternehmen nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers erfüllt. Die vergaberechtlichen Vorschriften finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung wesentlicher Vergabevorschriften und die ex ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird hierdurch keine Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder zugestanden.
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist im Übrigen unzulässig, wenn (i) ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt wurde, (ii) ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde, (iii) ein erst in den Vergabeunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde, (iv) mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten Nichtabhilfe betreffend eine Rüge vergangen sind; es wird hierzu auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.