Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings (Германия - Тендер #48789637) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Friedrich-Schiller-Universität Jena Номер конкурса: 48789637 Дата публикации: 04-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Jena: Engineering design services for mechanical and electrical installations for buildings
2023/S 233-733246
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Gegenstand der Beauftragung ist die Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für die beiden Teilobjekte: 1.Neubau für Center for Energy and Environmental ChemistryJena (CEEC Jena II) und 2.Neubau Anwenderzentrum (AWZ CEEC Jena) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5-9 für die Fachplanungsleistungen ELT gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant! Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht
nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Bei Beauftragung einschließlich der Leistungsphase 8 für beide Gebäude für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung ELT der Maßnahme liegt das Auftragsende voraussichtlich im 4. Quartal 2023.
25/2018
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für den Neubau CEEC Jena II und Anwenderzentrum AWZ CEEC Jena, Friedrich-Schiller-Universität Jena
Section VI: Complementary information
Section VII: Modifications to the contract/concession
Gegenstand der Beauftragung ist die Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für die beiden Teilobjekte: 1.Neubau für Center for Energy and Environmental ChemistryJena (CEEC Jena II) und 2.Neubau Anwenderzentrum (AWZ CEEC Jena) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5-9 für die Fachplanungsleistungen ELT gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant! Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht
nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Im Verlauf der Planung erfolgte zunächst die Beauftragung der zusätzlichen Leistung "Erstellung TGA-BIM-Modell".
Auch fand der Abruf weiterer Leistungsstufen, eine Honorarerhöhung aufgrund Erhöhung anrechenbarer Kosten sowie die Beauftragung einer weiteren zusätzlichen Leistung statt - die Überarbeitung der Leistungsphase 3 einschl. der Neuaufstellung der technischen Berechnungen in Software.
Im weiteren Projektverlauf kam es zu weiteren kleineren Auftragserweiterungen, die keiner Bekanntmachungspflicht unterliegen. Aufgrund eines Zeitverzuges im Projekt bei der Planung und dem extrem engen Terminplan für das Gesamtvorhaben, wurde entschieden, um den Bauablauf im Abschnitt der Inbetriebnahmen zu optimieren und zu beschleunigen, u.a. auch das Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 zu beauftragen.
Nunmehr werden in einem weiteren Nachtrag Mehrkosten zu den vorgenannten Leistungen des Inbetriebnahmemanagementes nach VDI 6039 beauftragt.
Aufgrund von nicht unwesentlichen Problemen auf der Baustelle besteht ein erhöhter Leistungsaufwand für das Büro im Bereich der Inbetriebnahme. Diese Mehrleistungen sind auf konkretes Fehlverhalten der ausführenden Firmen sowie die zusätzliche Übernahme von außervertraglichen Leistungen zurückzuführen. In den übermittelten Nachweisen spiegeln sich erhebliche Kostensteigerung, die über die Grenzen des unternehmerischen Risikos hinaus gehen.
Gegenstand der Beauftragung ist die Technische Ausrüstung ELT (ALG 4-6) für die Leistungsphasen 5-9 gemäß Vertragstext und Beschreibung der spezifischen Leistungspflichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für die beiden Teilobjekte: 1.Neubau für Center for Energy and Environmental ChemistryJena (CEEC Jena II) und 2.Neubau Anwenderzentrum (AWZ CEEC Jena) auf der Grundlage der vorhandenen Entwurfsplanung soll der Planer die LPH 5-9 für die Fachplanungsleistungen ELT gem. § 55 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2013 bearbeiten.
Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant! Die Beauftragung erfolgt gemäß den Vertragsbedingungen (Anlage Vertragsmuster) stufenweise. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens werden vorerst vertraglich die Lph 5 bis 7 gem. spez. Leistungsplfichten (Anlage 2.1.2 zu § 6 des Vertrages) für beide Gebäude beauftragt.
Die Planung und Honorarberechnung erfolgt in allen Leistungsstufen getrennt für beide Gebäude. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht
nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Im Verlauf der Planung erfolgte zunächst die Beauftragung der zusätzlichen Leistung "Erstellung TGA-BIM-Modell".
Auch fand der Abruf weiterer Leistungsstufen, eine Honorarerhöhung aufgrund Erhöhung anrechenbarer Kosten sowie die Beauftragung einer weiteren zusätzlichen Leistung statt - die Überarbeitung der Leistungsphase 3 einschl. der Neuaufstellung der technischen Berechnungen in Software.
Im weiteren Projektverlauf kam es zu weiteren kleineren Auftragserweiterungen, die keiner Bekanntmachungspflicht unterliegen. Aufgrund eines Zeitverzuges im Projekt bei der Planung und dem extrem engen Terminplan für das Gesamtvorhaben, wurde entschieden, um den Bauablauf im Abschnitt der Inbetriebnahmen zu optimieren und zu beschleunigen, u.a. auch das Inbetriebnahmemanagement nach VDI 6039 zu beauftragen.
Nunmehr werden in einem weiteren Nachtrag Mehrkosten zu den vorgenannten Leistungen des Inbetriebnahmemanagementes nach VDI 6039 beauftragt.
Aufgrund von nicht unwesentlichen Problemen auf der Baustelle besteht ein erhöhter Leistungsaufwand für das Büro im Bereich der Inbetriebnahme. Diese Mehrleistungen sind auf konkretes Fehlverhalten der ausführenden Firmen sowie die zusätzliche Übernahme von außervertraglichen Leistungen zurückzuführen. In den übermittelten Nachweisen spiegeln sich erhebliche Kostensteigerung, die über die Grenzen des unternehmerischen Risikos hinaus gehen.
Der Gesamtcharakter des Auftrages wird nicht verändert. Aufgrund o.g. Projektumstände wurden Mehrleistungen zu bereits beauftragen Leistungen notwendig. Die Beauftragung eines weiteren Auftragnehmers mit der Leistung ist aus wirtschaftlichen und technischen Gründen entsprechend § 132 Abs.2 Nr.2 GWB nicht möglich, da der Auftragnehmer bereits mit der eigentlichen Leistung der Inbetriebnahme betraut ist. - Gefahr von Informations- und Zeitverlust, erhöhtem Abstimmungsbedarf - bei Beauftragung eines Dritten erhebliche Mehrkosten durch Mehraufwand und Doppelbeauftragung von Teilleistungen.