Architectural, construction, engineering and inspection services (Германия - Тендер #48729277) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreisverwaltung Kusel Номер конкурса: 48729277 Дата публикации: 01-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" - Los 02
Grundhafte Sanierung des Rad- und Wanderweges "Glan-Blies-Weg" - Los 02 - Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Der Landkreis Kusel beabsichtigt, den vorhandenen Radweg von Waldmohr bei km 57,6 bis Niedermohr km 70,6 grundhaft zu auszubauen. Der gesamte Weg ist in fünf Etappen unterteilt, wobei der Abschnitt zwischen Waldmohr bis Niedermohr die Etappen zwei bis drei, mit ca. 13,5 km, bildet. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen für den Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen (Rad- und Wanderweg "Glan-Blies-Weg").
Kusel
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen (Lph 1-9) für Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 7 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen (Lph 1-9) für Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung sowie weitere Besondere Leistungen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 sollen die Leistungsphasen 5 bis 6 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 3 beabsichtigt der Auftraggeber die Vergabe der Leistungsphasen 7 bis 9 nach HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen sind optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Verkehrsanlagen
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz