Miscellaneous general and special-purpose machinery (Германия - Тендер #48728932) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Номер конкурса: 48728932 Дата публикации: 01-12-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Eggenstein-Leopoldshafen: Miscellaneous general and special-purpose machinery
2023/S 232-729432
Voluntary ex ante transparency notice
Supplies
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
lieferung eines ANALYTICAL HIGH RESOLUTION – SCANNING/TRANSMISSION ELECTRON MICROSCOPE (AHR-S/TEM) AM KARLSRUHER INSTITUT FÜR TECHNOLOGIE (KIT), LABORATORIUM FÜR ELEKTRONENMIKROSKOPIE (LEM)
Belichtungssystem für die optische Lithografie, das
mittels UV-Belichtung von Fotolacken im direktschreibenden, maskenfreien Verfahren
die Herstellung von Mikro- und Submikrometerstrukturen erlaubt, aber auch für die
Herstellung von Masken für andere optische Belichtungsverfahren wie das
Maskaligning geeignet ist.
Lieferung und Inbetriebnahme eines Belichtungssystem für die optische Lithografie, das
mittels UV-Belichtung von Fotolacken im direktschreibenden, maskenfreien Verfahren
die Herstellung von Mikro- und Submikrometerstrukturen erlaubt, aber auch für die
Herstellung von Masken für andere optische Belichtungsverfahren wie das
Maskaligning geeignet ist.
Section IV: Procedure
Verhandlungsverfahren bedingt durch nachfolgend Alleinstellungsmerkmal
Im Einzelnen zeichnet sich das Laser-Lithografiegerät „DWL66+“ der Fa. Heidelberg Instruments Mikrotechnik
GmbH durch folgende Alleinstellungsmerkmale aus:
1. Die hohe Laserleistung ermöglicht hohe Schreibgeschwindigkeiten.
2. Zwei unabhängige Autofokussystem stehen zur Verfügung, die ein zuverlässiges und reproduzierbares
Fokussierung unabhängig von den optischen Eigenschaften der verwendeten Fotolacke und Substrate
gewährleisten.
3. Das eingebaute Kamerasystem ermöglicht die Ausrichtung des Substrates anhand von Markierungen mit
einer Genauigkeit von 100nm.
4. Im hochauflösenden Modus „HiRes“ steht zur Adressierung von Strukturen ein Rastergitter von 5nm zur
Verfügung.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann bei der in Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer beantragt werden. Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 155 ff GWB. Nach § 160 GWB gilt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu ent-stehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 GWB gilt: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und un-verzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohn-sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.