Facade work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48612619) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Borken Номер конкурса: 48612619 Дата публикации: 29-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erweiterung der Julia-Koppers-Gesamtschule (Oberstufenzentrum) Klinkerarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 65.2023.016P-009Erweiterung der Julia-Koppers-Gesamtschule (Oberstufenzentrum)
Klinkerarbeiten
Julia-Koppers-Gesamtschule Auf der Flüt 9 46325 Borken
ca. 410 m2 Verblendmauerwerk NF inkl. Wärmedämmung herstellen
ca. 410 m2 Verblendmauerwerk verfugen
ca. 40 m Läuferstürze als Klinker-Fertigteile
ca. 75 m2 Öffnungen im Verblendmauerwerk anlegen
ca. 75 m Dehnungsfugen anlegen
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsausübung mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): - Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes;
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder Gewerbeanmeldung;
Einzureichende Unterlagen:
- BG mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers (nicht älter als 1 Jahr)
oder
eine formlose Erklärung, dass Ihr Betrieb nicht beitragspflichtig ist oder eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt wird;
- Freistellungsbescheinigung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz
- Sozialkasse mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wird (Bestätigung der Sozialkasse, z. B. SOKA Bau)
oder
eine formlose Erklärung, dass Ihr Betrieb nicht beitragspflichtig ist oder eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt wird,
- Steuer mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
oder
formlose Erklärung, dass Ihr Finanzamt keine derartigen Bescheinigungen ausstellt
- Umsatz mit Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Angaben über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Einzureichende Unterlagen:
- Mitarbeiter mit Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Angabe der Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Referenzen mit Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerkl. Ausschl. GWB (Bau) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB:
Eigenerklärung, dass
(Das Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.)
- NU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen/ Eignungsleihe:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
- Erklärung Eignungsleihe,
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe- Unteraufträge,
Weitere Angaben können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
(Sofern einschlägig, die Eigenerklärungen/Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.)
- Preisermittlung/ Einheitspreis (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vom Bieter sind die Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt vorzulege (zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt). Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
- TVgG VOB (mit dem Angebot vorzulegen): Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Die Vertragsbedingungen TVgG sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist keine gesonderte Erklärung einzureichen.
- Formblatt 213 - Angebotsschreiben (mit dem Angebot vorzulegen): Das Formblatt VHB 213 - Angebotsschreiben ist vollständig mit den Bieterangaben auszufüllen.
Ist der Bieter aus diesem Formblatt nicht erkennbar, ist das Angebot auszuschließen
Bürgschaften:
- Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme zzgl. erteilter Nachträge;
Bauwesenversicherung: Durch den Auftraggeber wird eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Diese wird mit 0,3 % der Schlussrechnungssumme dem Auftragnehmer in Abzug gebracht.
Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Vergabekammer Westfalen