Railway construction works (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48319329) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 48319329 Дата публикации: 21-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt Main: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
2023/S 224-704951
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler
Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler
24392 Boren - Lindaunis
Herstellung rückverankerte Uferwand Nord und Süd, Herstellung Damm Nord und Süd mit GEC-Säulen und Geogitterbewehrung, Rückbau altes Werkstattgebäude, Rückbau Klärgrube, Entsorgung über Seeweg und Straße, Umlagerung Bestandsbrücke auf Hilfsabfangung, Herstellung Peiler 1, 2 und 3, Herstellung Düker zwi-schen Pfeiler 2 und 3, Herstellung Dalben, Herstellung Tiefgründung für zukünftiges Betriebsgebäude, Herstel-lung Probepfähle für Widerlager
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kreuzungsbauwerk Schlei, Strecke 1020, km 44,490_Dämme, Uferwände und Pfeiler
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Ingenieurbüro Grassl GmbH;
Baugrund Stralsund Ingenieurgesellschaft mbH für Geo- und Umwelttechnik;
ID Ing.-Gesellschaft Dannenberg mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge moeglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
24392 Boren - Lindaunis
Herstellung rückverankerte Uferwand Nord und Süd, Herstellung Damm Nord und Süd mit GEC-Säulen und Geogitterbewehrung, Rückbau altes Werkstattgebäude, Rückbau Klärgrube, Entsorgung über Seeweg und Straße, Umlagerung Bestandsbrücke auf Hilfsabfangung, Herstellung Peiler 1, 2 und 3, Herstellung Düker zwi-schen Pfeiler 2 und 3, Herstellung Dalben, Herstellung Tiefgründung für zukünftiges Betriebsgebäude, Herstel-lung Probepfähle für Widerlager
LÄA 131: Fussweg Feste Fahrbahn
Die geotechnische Untersuchungen im Bereich der Festen Fahrbahn (F F) (s. LÄA 1 18 und 124) hat ergeben, dass im Bereich der FF der Boden vorbelastet werden muss. Dazu ist tw. der vorhandene Fußweg zu überschütten, sodass ein provisorischer Fußweg wird erforderlich, damit die Fußgänger*innen weiter Zugang zu den Zustiegshilfen undzur Brücke haben. Die angebotene Leistung dient dem Nachweis der hauptvertraglichen Leistung.
Der AN ist mit der Herstellung der Dämme Nord und Süd und auch der Herstellung der Vorbelastung der FF beauftragt. Die Arbeiten finden unter beengten Platzverhältnissen statt. Synergien zwischen dem Bauablauf, der Vorbelastung des Bodens im Bereich der FF und der Herstellung des provisorischen Fußgängerwegs durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung gehen bei Vergabe an Dritte verloren. Dies schließt das Baumanagement der Arbeiten ein und ist nicht vom Bau trennbar. Die Beauftragung eines weiteren AN für die Herstellung des Fußgängerprovisoriums würde eine Einarbeitung eines Dritten in die komplexen Bauabläufe der ArGe bedeuten. Die Dauer der Einarbeitung würde zu erheblichen Behinderungen im Bauablauf führen und so die IBN gefährden.