Electrical engineering installation works (Германия - Тендер #48196965) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Station&Service AG (Bukr 11) Номер конкурса: 48196965 Дата публикации: 17-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Munich: Electrical engineering installation works
2023/S 222-696615
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
München - Revitalisierung uPva - Rosenheimer Platz VTE Ost - VE 11 - Erstellung interimsmaßnahmen für Telekomunikkation, 50-Hz und Erstellung der Effektbeleuchtung
München - Revitalisierung uPva - Rosenheimer Platz VTE Ost - VE 11 - Erstellung interimsmaßnahmen für Telekomunikkation, 50-Hz und Erstellung der Effektbeleuchtung
München
München - Revitalisierung uPva - Rosenheimer Platz VTE Ost - VE 11 - Erstellung interimsmaßnahmen für Telekomunikkation, 50-Hz und Erstellung der Effektbeleuchtung
Section V: Award of contract/concession
München - Revitalisierung uPva - Rosenheimer Platz VTE Ost - VE 11 - Erstellung interimsmaßnahmen für Telekomunikkation, 50-Hz und Erstellung der Effektbeleuchtung
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
München
München - Revitalisierung uPva - Rosenheimer Platz VTE Ost - VE 11 - Erstellung interimsmaßnahmen für Telekomunikkation, 50-Hz und Erstellung der Effektbeleuchtung
6 - Die Vertragstermine konnten aus unvorhersehbaren Gründen (komplexer und umfangreicher Umbau) die der AN nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden. Zwischen 25.11.2022 und 30.05.2023 kam es zu Behinderungen in der Bauausführung. Auf der Baustelle kann ab 01.07.2023 der Bauablauf wieder ganz normal laufen. Der AN hat sich bereit gemeldet die beauftragten Leistungen auch nach Vertragsende (bzw. ab 01.07.2023 bis Ende) erbringen zu können. Jedoch möchte der AN eine Preisanpassung der EPs zum Hauptvertrag aufgrund von Materialpreis- und Lohnsteigerungen.
Da die unvorhersehbare Komplexität der Baumaßnahme eine nicht unwesentliche terminliche Verzögerung der Gesamtmaßnahme nach sich zog, wurde gemeinsam zwischen Bauüberwachung, AN-Bau und interne Projektleitung auf mögliche Synergieeffekte geprüft, welche die Verzögerungen reduzieren und den Gesamtprojekterfolg sicherstellen würden.Die durch den genannten Komplexität entstandene Bauzeitverlängerung, machte eine Wechsel der Baufirma ohne Gefährdung des Gesamtenprojekterfolges nicht mehr möglich und es wurde aus Kosten- und Zeitersparnis Gründen, von einer erneuten Auschreibung Abstand genommen. Ergänzend zu erwähnen ist, dass in den zu bewertenden Positionen des NT nur die EP angepasst werden sollen. Die voraussichtlichen Abrechnugnsmengen werden dann nach der Verhandlung in Abstimmung mit der Bauüberwachung in System hinterlegt werden.