Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48196849) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadibau GmbH - Gesellschaft für den Staatsbesdiensteten Wohnungsbau in Bayern mbH Номер конкурса: 48196849 Дата публикации: 17-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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243SOY17 - LV 201 - Sanitär-& Lüftungsarbeiten
Teilabbruch, Umbau, Nutzungsänderung eines ehemaligen Verwaltungsgebäudes zu einem Wohngebäude mit
147 Wohneinheiten und Neubau einer Tiefgarage.
Soyerhofstr. 17, München
Wohnungen 147 St
Gis-Wände in den Nasszellen - 349 St
Trinkwasserleitung aus Edelstahl - 6.850,0 m
Entwässerungsleitungen PE und PP - 3.850,0 m
MSR Regelung mit Zubehör
Trockenlöschwassersteigleitungen - 4 St.
Dämmung 200 % - 570,0 m
Fäkalienhebeanlagen - 2 St.
Druckerhöhungsanlage
Behindertengerechte Wohnungen - 3 St.
Unterputzlüfter - 210 St
Entlüftungsrohr verzinkt - 1510,0 m
Änderungen an den genannten LV Aufteilungen bleiben vorbehalten. Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn
innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im März 2024 - Mai2024 zu. Ab
dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 351 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen
siehe AVB "Anlage 1 zu 214.H"
Formblatt 124 ist auszufüllen oder PQ-Nummer anzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Nachweise
und Erklärungen zum Formblatt 124 entsprechend der aktuell gültigen Fassung der VOB /A vorzulegen: -
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei
der Industrie- und Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der
Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten
mit folgenden Mindestversicherungssummen:
- 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
- 1 Mio. Euro für Vermögensschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung mit dem Angebot − entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise − oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Der
Auftragnehmer hat für die Dauer des Bauvorhabens eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten
mit folgenden Mindestversicherungssummen:
- 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall jährlich 2-fach maximiert
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens
250 000 EUR netto übersteigt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme
einschließlich erteilter Nachträge. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis
auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. aktueller Fassung der VOB; Die Frist für die Schlusszahlung gemäß
§16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und für die Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs.1 Nr. 3 und den Eintritt des Verzuges
gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Kalendertage.
Änderungen an den genannten LV Aufteilungen bleiben vorbehalten. Zu II.2.7) Die Aufforderung zum Beginn
innerhalb von 12 Werktagen nach §5 Abs.2 Satz 1 VOB/B geht dem Bieter im März 2024 - Mai2024 zu. Ab
dem tatsächlichen Beginntermin gilt eine Vertragsfrist von 351 Werktagen bis Fertigstellung. Zwischenfristen
siehe AVB "Anlage 1 zu 214.H"
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. §160 Abs. 3 Nr. 4
GWB).
Die Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. §160 Abs. 3 Nr. 4
GWB).
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