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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48196447)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Malente
Номер конкурса: 48196447
Дата публикации: 17-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023111420231122 12:00OtherAdditional informationServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C1401
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      BIG Städtebau GmbH, Treuhänderischer Sanierungsträger der Gemeinde Malente
      Eckernförder Straße 212
      Kronshagen
      24119
      Germany
      E-Mail: dominik.ohl@big-bau.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation

      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Malente-Kurpark-Freianlagen_TNW

        Referenznummer der Bekanntmachung: 391-900-Freianlagen-2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV sollen Planungsleistungen für die Qualifizierung/denkmalgerechte Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente vergeben werden.

        Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
    2. Beschreibung
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben
    2. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-11-14
    3. Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
      2023/S 204-640461
  • Abschnitt VII
    1. Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
      1. In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
        Abschnitt Nummer: II.2.4
        Stelle des zu berichtigenden Textes: II.2.4
        Anstatt:

        Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung der Qualifizierung/denkmalgerechten

        Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente. Die zu vergebenden Leistungen umfassen

        Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen. Es werden zwei zusammenhängende

        Leistungsbausteine ausgeschrieben. Dies erfolgt wie folgt:

        1. Freiraumplanerische Leistungen für das gesamte Kurparkgelände für die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß

        § 39 HOAI mit den Optionen der Weiterbeauftragung der anschließenden Leistungsphasen 3 und 4 sowie der

        Leistungsphasen 5 bis 9.

        2. Freiraumplanerische Leistungen für die zwei Bereiche Freilichtbühne/Tribüne sowie Eingangsbereich

        Bahnhof für die Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß § 39 HOAI mit der Option der Weiterbeauftragung der

        anschließenden Leistungsphasen 5 bis 9.

        Zu beachten ist, dass sich der Leistungsbaustein 2 (LPH 3 und 4 für die Freilichtbühne/Tribüne

        sowieEingangsbereich Bahnhof) aus dem Leistungsbaustein 1 (LPH 1 bis 2) ergibt.

        Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.

        Grundleistungen:

        Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung

        mit Anlage 11 HOAI. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als

        Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren

        Leistungen. Für die Honorarermittlung soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone IV gemäß

        § 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der

        3 / 8

        Honorarzone sind zu begründen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese

        Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.

        Als besondere Leistung sind geplant:

        1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

        2. Kartieren und Untersuchen des Bestandes, floristische oder faunistische Kartierungen (in Abhängigkeit der

        vorliegenden Unterlagen)

        3. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

        4. Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen

        5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

        6. Beurteilen von planerischen Vorleistungen weiterer Objektplaner, Fachplaner oder Bauunternehmer

        7. Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten

        8. Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder

        der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände (in Abhängigkeit der vorliegenden

        Unterlagen)

        9. Bestandsaufnahme, Vermessung (ggf. Beauftragung als Nachunternehmer)

        10. Gartendenkmalpflegerische Untersuchung

        11. Bau- und landschaftsgestalterische Beratung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

        Besondere Leistungen für Leistungspaket 2:

        1. Beratung zu Anlagen der technischen Ausrüstung bzw. zu anderen Objekten im Objekt der Freianlage

        2. Erarbeitung von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelegung

        sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach

        landesrechtlichen Regelungen

        3. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)

        Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI werden in Stufen beauftragt:

        Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Leistungsbaustein 1) bzw.

        1 bis 4 (Leistungsbaustein 2). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit

        des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen

        erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Die Bildung weiterer

        Beauftragungsstufen steht der Auftraggeberin frei. D. h. es können auch einzelne Leistungsphasen

        (z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne

        Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers

        auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht

        nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.

        muss es heißen:

        Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Planung der Qualifizierung/denkmalgerechten

        Erneuerung des Kurparks in der Gemeinde Malente. Die zu vergebenden Leistungen umfassen

        Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen. Es werden zwei zusammenhängende

        Leistungsbausteine ausgeschrieben. Dies erfolgt wie folgt:

        1. Freiraumplanerische Leistungen für das gesamte Kurparkgelände für die Leistungsphasen 1 bis 2 gemäß

        § 39 HOAI mit den Optionen der Weiterbeauftragung der anschließenden Leistungsphasen 3 und 4 sowie der

        Leistungsphasen 5 bis 9.

        2. Freiraumplanerische Leistungen für die zwei Bereiche Freilichtbühne/Tribüne sowie Eingangsbereich

        Bahnhof für die Leistungsphasen 3 bis 4 gemäß § 39 HOAI mit der Option der Weiterbeauftragung der

        anschließenden Leistungsphasen 5 bis 9.

        Zu beachten ist, dass sich der Leistungsbaustein 2 (LPH 3 und 4 für die Freilichtbühne/Tribüne

        sowieEingangsbereich Bahnhof) aus dem Leistungsbaustein 1 (LPH 1 bis 2) ergibt.

        Die zu vergebenden Leistungen umfassen Grundleistungen nach HOAI sowie besondere Leistungen.

        Grundleistungen:

        Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung

        mit Anlage 11 HOAI. Die Grundleistungen beinhalten auch das Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als

        Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren

        Leistungen. Für die Honorarermittlung soll die Honorartafel zur Honorarorientierung - Honorarzone IV gemäß

        § 40 HOAI, Basishonorarsatz, zugrunde gelegt werden. Abweichende Einschätzungen zur Einstufung der

        3 / 8

        Honorarzone sind zu begründen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Neuregelungen der HOAI ist diese

        Vorgehensweise zur Honorarermittlung gemäß § 1 HOAI jedoch nicht verpflichtend.

        Als besondere Leistung sind geplant:

        1. Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen

        2. Kartieren und Untersuchen des Bestandes, floristische oder faunistische Kartierungen (in Abhängigkeit der

        vorliegenden Unterlagen)

        3. Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln

        4. Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen

        5. Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

        6. Beurteilen von planerischen Vorleistungen weiterer Objektplaner, Fachplaner oder Bauunternehmer

        7. Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten

        8. Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder

        der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze und Vegetationsbestände (in Abhängigkeit der vorliegenden

        Unterlagen)

        9. Gartendenkmalpflegerische Untersuchung

        10. Bau- und landschaftsgestalterische Beratung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

        Besondere Leistungen für Leistungspaket 2:

        1. Beratung zu Anlagen der technischen Ausrüstung bzw. zu anderen Objekten im Objekt der Freianlage

        2. Erarbeitung von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelegung

        sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- und Ausgleichsbilanz nach

        landesrechtlichen Regelungen

        3. Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)

        Die Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI werden in Stufen beauftragt:

        Die Beauftragung erfolgt in der ersten Stufe für die Leistungsphasen 1 bis 2 (Leistungsbaustein 1) bzw.

        1 bis 4 (Leistungsbaustein 2). Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt in Abhängigkeit

        des Planungsergebnisses der zu erarbeitenden Vorentwurfs- bzw. Entwurfsplanung und dem Vorliegen

        erforderlicher Gremienbeschlüsse sowie etwaiger behördlicher Zustimmungen. Die Bildung weiterer

        Beauftragungsstufen steht der Auftraggeberin frei. D. h. es können auch einzelne Leistungsphasen

        (z. B. nur Leistungsphase 5) oder auch einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne

        Grundleistungen einer Leistungsphase) gesondert beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers

        auf Beauftragung der weiteren Leistungsphasen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht

        nicht. Die Leistungen sind frei von Rechten Dritter zu erbringen.

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