Roof-covering work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48195939) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Borken Номер конкурса: 48195939 Дата публикации: 17-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erweiterung der JKG (Oberstufenzentrum) - Dachdeckerarbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: 65.2023.016P-008Erweiterung der Julia-Koppers-Gesamtschule (Oberstufenzentrum)
Dachdecker-, Klempner- und Dachbegrünungsarbeiten
Julia-Koppers-Gesamtschule (Oberstufenzentrum) Auf der Flüt 9 46325 Borken
ca.700 m2 Dampfsperrbahn
ca.700 m2 EPS-Grunddämmung, 160mm, WLG 035
ca.700 m2 Flachdach-Bitumenabdichtung
ca.160 m Attikaabdeckung, Zinkblech vorbewittert
ca.600 m2 extens. Dachbegrünung mit ca. 70 m seilgeführte Absturzsicherung
Einzureichende Unterlagen:
- Berufsausübung mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): - Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes;
- Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder Gewerbeanmeldung;
Einzureichende Unterlagen:
- BG mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers (nicht älter als 1 Jahr)
oder
eine formlose Erklärung, dass Ihr Betrieb nicht beitragspflichtig ist oder eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt wird;
- Freistellungsbescheinigung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz
- Sozialkasse mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen wird (Bestätigung der Sozialkasse, z. B. SOKA Bau)
oder
eine formlose Erklärung, dass Ihr Betrieb nicht beitragspflichtig ist oder eine solche Bescheinigung nicht ausgestellt wird,
- Steuer mit Angebot (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
oder
formlose Erklärung, dass Ihr Finanzamt keine derartigen Bescheinigungen ausstellt
- Umsatz mit Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Angaben über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
Einzureichende Unterlagen:
- Mitarbeiter mit Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Angabe der Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Referenzen mit Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
Bürgschaften:
- Mängelgewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme zzgl. erteilter Nachträge;
Stadt Borken, Im Piepershagen 17, 46325 Borken
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer Westfalen