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Special-purpose aircraft (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48195372)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Technische Hochschule Wildau
Номер конкурса: 48195372
Дата публикации: 17-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023111320231219 10:00OtherContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Technische Hochschule Wildau
      Hochschulring 1
      Wildau
      15745
      Germany
      Telefon: +49 3375-508-489
      E-Mail: ausschreibung@th-wildau.de
      Fax: +49 3375-508-908
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRU6AV7/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YRU6AV7

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts des Landes Brandenburg
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Forschung und Lehre
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung eines modifizierten Ultraleichtflugzeuges für die Forschung an einem eigenständigen 5G-Mobilfunknetz

        Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2023-02
      2. CPV-Code Hauptteil:
        34711400
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Technische Hochschule Wildau beabsichtigt für Forschungs-, Lehr- und Ausbildungszwecke ein zweisitziges Ultraleicht-Flugzeug zu beschaffen. Ausgeschrieben werden die Lieferung und die betriebsbereite Übergabe eines Ultraleicht-Flugzeugs nach Musterzulassung "Bauvorschrift LTF-UL" (inkl. Zulassung und Abnahme mit allen notwendigen Papieren und Unterlagen, Ersteinweisung und einem Testflug). Weiterhin muss das Flugzeug über Hardpoints unter dem Rumpf und den Flügeln zur Aufnahme von Außenlasten verfügen.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34711300, 34711100, 34711110
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Technische Hochschule Wildau Hochschulring 1 15745 Wildau Flugplatz Schönhagen EDAZ

        Flugplatz

        14959 Trebbin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Technische Hochschule Wildau beabsichtigt für Forschungs-, Lehr- und Ausbildungszwecke ein zweisitziges Ultraleicht-Flugzeug zu beschaffen.

        Das Gesamtpaket setzt sich aus den folgenden Anteilen zusammen:

        1. Flugzeug

        2. Sonderausstattungen

        3. Dokumentation

        4. Cockpitausstattung

        5. Wartung

        Weiterhin gehören die Zulassung und Abnahme mit allen erforderlichen Dokumenten für den Betrieb des Flugzeuges, die Lieferung in einem betriebsbereiten Zustand, die Ersteinweisung sowie einen Testflug zum Nachweis des ausgeschriebenen Leistungsgegenstands.

        Die Durchführung des Testfluges und damit einhergehenden Übergabe an die Technische Hochschule Wildau muss auf dem Flugplatz Schönhagen (EDAZ) in 14959 Trebbin (OT Schönhagen) vollzogen werden.

        Das Flugzeug soll insbesondere für die Forschung eingesetzt werden. Dies erfordert oft Umbauten / Modifikationen am Flugzeug, welche nur durch fachkundiges Personal durchgeführt werden dürfen. Modifikationen am Flugzeug sollen herstellerbegleitend durchgeführt werden.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-30
        Ende: 2024-11-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen.

        Grundsätzlich werden die Angebote hinsichtlich

        - formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,

        - Eignung der Bewerber / Bieter / Nachunternehmer,

        - Angemessenheit der Preise sowie

        - fachliche Bewertung/ Wirtschaftlichkeit

        geprüft und gewertet.

        Angebote, die den formellen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechen, können von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen werden.

        Die Wertungskriterien setzen sich wie folgt zusammen:

        - Preis mit einer Gewichtung von 40%

        - Technische Funktionalitäten und Sonderausstattung von 30%

        - Lieferzeit von 30%

        Die jeweiligen Unterkriterien sind den Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

        Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragsvergabe und endet spätestens am 30.11.2024

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Eigenerklärung, u.a.

        - über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt

        - über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist

        - über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§ 123, 124 GWB genannter Verstöße

        - über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen

        - über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

        - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt- ,sozialoderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

        - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens

        nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

        - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,

        - das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

        - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

        - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

        - das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

        - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

        - das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten,

        durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten,

        - ferner, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden

        Anstelle der Eignungsnachweise kann der Bieter als vorläufigen Beleg der Eignung das Standardformular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung ("EEE") in der Form des Anhangs 1

        der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16),

        abrufbar unter https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd, ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben oder über das elektronisch ausfüllbare, exportierte und gespeicherte Standard-Online-Formular einreichen (vgl. § 50 Absatz 1 Satz 1 VgV 2016)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre

        - Die Erklärung des Bieters/ jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Referenz (zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit sind drei oder mehr mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzobjekte der letzten 3 Geschäftsjahre anzugeben.)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Mit dem Angebot sind folgende, weitere Unterlagen/Nachweise/Erklärungen/Vereinbarungen gefordert:

        - Anschreiben mit Kurzvorstellung des Bieters

        - Produktbeschreibung bzw. Datenblätter

        - Flughandbuch des Flugzeugmusters

        - Wartungskonzept

        - Ausgefülltes Formblatt "Leistungsumfang" (Formblatt - 04 Leistungsumfang)

        - Eigenerklärung des Bieters (Formblatt - 05 Eigenerklärung Bieter)

        - Erklärung zur Referenz (Formblatt - 06 Referenzprojekte Bieter

        - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formblatt - 07 Vereinbarung Mindestanforderung BbgVergG), (Zahlung eines Mindestlohnes, Einräumen von Kontrollen durch den Auftraggeber)

        - Vorlage des Auszugs aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bieters

        - Ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen

        - Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-und Sachschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 EUR abgeschlossen wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt.

        Eine detaillierte Übersicht aller mit dem Angebot einzureichender Unterlagen/Nachweise/Erklärungen/Vereinbarungen kann den Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen entnommen werden.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-12-19
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-02-17
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-12-19
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach den Vergabeunterlagen erfüllen.

      Grundsätzlich werden die Angebote hinsichtlich

      - formaler Vollständigkeit und Richtigkeit,

      - Eignung der Bewerber / Bieter / Nachunternehmer,

      - Angemessenheit der Preise sowie

      - fachliche Bewertung/ Wirtschaftlichkeit

      geprüft und gewertet.

      Angebote, die den formellen Anforderungen des Auftraggebers nicht entsprechen, können von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen werden.

      Die Wertungskriterien setzen sich wie folgt zusammen:

      - Preis mit einer Gewichtung von 40%

      - Technische Funktionalitäten und Sonderausstattung von 30%

      - Lieferzeit von 30%

      Die jeweiligen Unterkriterien sind den Ausschreibungs- und Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

      Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt mit Auftragsvergabe und endet spätestens am 30.11.2024

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten, Referat 38
        Heinrich-Mann-Allee 107
        Potsdam
        14473
        Germany
        Kontaktstelle(n): 14473
        Fax: +49 3318661-652
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        GWB § 160 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        GWB § 160 (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-11-13

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