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Secondary school construction work (Германия - Тендер #48195002)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Gemeinde Halstenbek
Номер конкурса: 48195002
Дата публикации: 17-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231113Regional or local authorityVoluntary ex ante transparency noticeWorksNegotiated without a prior call for competitionEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableNot specifiedGeneral public services01A1501
17/11/2023    S222

Germany-Halstenbek: Secondary school construction work

2023/S 222-696609

Voluntary ex ante transparency notice

Works

Legal Basis:
Directive 2014/24/EU

Section I: Contracting authority/entity

I.1)Name and addresses
Official name: Gemeinde Halstenbek
Postal address: Gustavstr. 6
Town: Halstenbek
NUTS code: DEF09 Pinneberg
Postal code: 25469
Country: Germany
Contact person: Jens Thomsen
E-mail: bueroleitung@halstenbek.de
Telephone: +49 4101491101
Fax: +49 4101491691
Internet address(es):
Main address: www.halstenbek.de
I.4)Type of the contracting authority
Regional or local authority
I.5)Main activity
General public services

Section II: Object

II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:

ÖPP-Projekt mit mehrjähriger Laufzeit: Planung, Neubau und Gebäudemanagement eines Erweiterungsbaus für ein kommunales Gymnasium inkl. 6-Feld-Sporthalle; Abriss der bestehenden Sporthalle

II.1.2)Main CPV code
45214220 Secondary school construction work
II.1.3)Type of contract
Works
II.1.4)Short description:

Erweiterung des Gymnasiums um einen Schul-Erweiterungsbau und eine 6-Feld-Sporthalle; Abriss der bestehenden Sporthalle; baulicher Anschluss des Schul-Erweiterungsbaus an bestehendes Gymnasium; Herstellung der Außenanlagen.

II.1.6)Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.1.7)Total value of the procurement (excluding VAT)
Value excluding VAT: 33 000 000.00 EUR
II.2)Description
II.2.2)Additional CPV code(s)
45110000 Building demolition and wrecking work and earthmoving work
45212225 Sports hall construction work
71322000 Engineering design services for the construction of civil engineering works
50800000 Miscellaneous repair and maintenance services
II.2.3)Place of performance
NUTS code: DEF09 Pinneberg
Main site or place of performance:

Bickbarger 111, 25469 Halstenbek

II.2.4)Description of the procurement:

Die Gemeinde Halstenbek hat im Jahr 2014 auf Grundlage eines EU-weit durchgeführten Vergabeverfahrens (32332-2014) Planungs-, Bau- und Gebäudemanagementleistungen des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums als G8-Schule bis 08/2033 im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) auf Basis des ÖPP-Inhabermodells an die Auftragnehmerin, die heute unter HOCHTIEF Soziale Infrastruktur Europa GmbH firmierende (ehemalige) HOCHTIEF PPP Europa GmbH, vergeben. Die Gebäudemanagementleistungen sind bis August 2033 zu erbringen. Die Gebäudemanagementleistungen umfassen neben dem infrastrukturellen, technischen und kaufmännischen Objektbetrieb die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht über das gesamte Projektgrundstück inkl. Reinigung und Pflege sowie Instandhaltung der Außenanlagen. Erfüllungsort ist das ca. 28.0000 qm große Schulgrundstück, für das die Auftragnehmerin ein unentgeltliches Besitzrecht über die gesamte Vertragslaufzeit bis 08/2033 unwiderruflich und unkündbar eingeräumt ist; die Übertragung des Rechts am Grundstück an den obsiegenden Bieter ist Bestandteil des ÖPP-Inhabermodells und war Bestandteil der im Jahr 2013 durchgeführten EU-weiten Vergabe des Auftrags, aus dem die Auftragnehmerin als Wettbewerbssiegerin hervorgegangen ist. Aufgrund der stark steigenden Schülerzahl und des vom Land Schleswig-Holstein beschlossenen Wechsels von G8 auf G9 ist eine Erweiterung des Gymnasiums bis zum Sommer 2026 dringend erforderlich. Die Gemeinde plant, dem gewachsenen Bedarf durch eine Erweiterung der bestehenden Schulgebäude Rechnung zu tragen, die ihrerseits unmittelbar an eine Sporthalle angrenzen. Diese Sporthalle ist 45 Jahre alt und muss dem Schulerweiterungsbau weichen, damit der Schulbetrieb künftig kompakt in einem dann erweiterten Schulgebäude stattfinden kann. Gleichzeitig ist auf demselben Grundstück und während des Schulbetriebs eine Ersatzsporthalle zu errichten, welche wegen des erhöhten Raumbedarfs als 6-Feld-Sporthalle realisiert wird. Der Beschaffungsbedarf umfasst damit insgesamt die Erweiterung des Gymnasiums um einen Schul-Erweiterungsbau und eine 6-Feld-Sporthalle, den Abriss der bestehenden Sporthalle, den baulichen Anschluss des Schul-Erweiterungsbaus an das bestehende Gymnasium, die Herstellung der Außenanlagen und die Übernahme der neuen Gebäudeteile in das seit 2015 durchgeführte Gebäudemanagement bis 8/2033. Der Auftragswert für die Planungs- und Bauleistungen beträgt rd. 29,4 Mio. EUR netto. In dem mit der Auftragnehmerin im Jahr 2014 geschlossenen Vertrag wurde dieser das alleinige Nutzungsrecht und die Verkehrssicherungspflichten für das zur Vertragsdurchführung notwendige Projektgrundstück (Flurstück 71/6) von der Gemeinde Halstenbek übertragen. Sie verfügt somit über ein Ausschließlichkeitsrecht i. S. d. § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 lit. c) VOB/A, weil kein Dritter aufgrund der Nutzungsrechte am Flurstück 71/6 rechtlich in der Lage ist, den Beschaffungsbedarf der Gemeinde Halstenbek zu decken. Die Gemeinde Halstenbek hat geprüft, ob die Möglichkeit besteht, die vorstehenden Ausschließlichkeitsrechte durch Kündigung oder Vertragsumstrukturierung zu beseitigen, um Wettbewerb zu ermöglichen. Eine solche Möglichkeit besteht nicht und die Auftragnehmerin wird ihre Ausschließlichkeitsrechte nicht aufgeben. Insbesondere ergeben sich aus dem 2014 geschlossenen ÖPP-Vertrag keine Kündigungsrechte hinsichtlich der Ausschließlichkeitsrechte; ein entsprechendes Kündigungsrecht war in dem der EU-weiten Ausschreibung angefügten Vertragsentwurf ebenfalls nicht vorgesehen. Gleichzeitig hat sich die Gemeinde entschieden, auch die zusätzlichen Gebäudeteile im Rahmen des bestehenden ÖPP-Modells planen, errichten und betreiben zu lassen. Im Ergebnis ist nur die Auftragnehmerin befugt und berechtigt, auf dem zu bebauenden Grundstück eine Baustelle einzurichten und diese zu bewirtschaften.

II.2.5)Award criteria
II.2.11)Information about options
Options: no
II.2.13)Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)Additional information

Section IV: Procedure

IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedure
Negotiated procedure without prior publication
  • The works, supplies or services can be provided only by a particular economic operator for the following reason:
    • protection of exclusive rights, including intellectual property rights
Explanation:

Die Gemeinde Halstenbek hat im Jahr 2014 auf Grundlage eines EU-weit durchgeführten Vergabeverfahrens (32332-2014) Planungs-, Bau- und Gebäudemanagementleistungen des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums als G8-Schule bis 08/2033 im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) auf Basis des ÖPP-Inhabermodells an die Auftragnehmerin, die heute unter HOCHTIEF Soziale Infrastruktur Europa GmbH firmierende (ehemalige) HOCHTIEF PPP Europa GmbH, vergeben. Die Gebäudemanagementleistungen sind bis August 2033 zu erbringen. Die Gebäudemanagementleistungen umfassen neben dem infrastrukturellen, technischen und kaufmännischen Objektbetrieb die Ausübung der Verkehrssicherungspflicht über das gesamte Projektgrundstück inkl. Reinigung und Pflege sowie Instandhaltung der Außenanlagen. Erfüllungsort ist das ca. 28.0000 qm große Schulgrundstück, für das die Auftragnehmerin ein unentgeltliches Besitzrecht über die gesamte Vertragslaufzeit bis 08/2033 unwiderruflich und unkündbar eingeräumt ist; die Übertragung des Rechts am Grundstück an den obsiegenden Bieter ist Bestandteil des ÖPP-Inhabermodells und war Bestandteil der im Jahr 2013 durchgeführten EU-weiten Vergabe des Auftrags, aus dem die Auftragnehmerin als Wettbewerbssiegerin hervorgegangen ist. Aufgrund der stark steigenden Schülerzahl und des vom Land Schleswig-Holstein beschlossenen Wechsels von G8 auf G9 ist eine Erweiterung des Gymnasiums bis zum Sommer 2026 dringend erforderlich. Die Gemeinde plant, dem gewachsenen Bedarf durch eine Erweiterung der bestehenden Schulgebäude Rechnung zu tragen, die ihrerseits unmittelbar an eine Sporthalle angrenzen. Diese Sporthalle ist 45 Jahre alt und muss dem Schulerweiterungsbau weichen, damit der Schulbetrieb künftig kompakt in einem dann erweiterten Schulgebäude stattfinden kann. Gleichzeitig ist auf demselben Grundstück und während des Schulbetriebs eine Ersatzsporthalle zu errichten, welche wegen des erhöhten Raumbedarfs als 6-Feld-Sporthalle realisiert wird. Der Beschaffungsbedarf umfasst damit insgesamt die Erweiterung des Gymnasiums um einen Schul-Erweiterungsbau und eine 6-Feld-Sporthalle, den Abriss der bestehenden Sporthalle, den baulichen Anschluss des Schul-Erweiterungsbaus an das bestehende Gymnasium, die Herstellung der Außenanlagen und die Übernahme der neuen Gebäudeteile in das seit 2015 durchgeführte Gebäudemanagement bis 8/2033. Der Auftragswert für die Planungs- und Bauleistungen beträgt rd. 29,4 Mio. EUR netto. In dem mit der Auftragnehmerin im Jahr 2014 geschlossenen Vertrag wurde dieser das alleinige Nutzungsrecht und die Verkehrssicherungspflichten für das zur Vertragsdurchführung notwendige Projektgrundstück (Flurstück 71/6) von der Gemeinde Halstenbek übertragen. Sie verfügt somit über ein Ausschließlichkeitsrecht i. S. d. § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 lit. c) VOB/A, weil kein Dritter aufgrund der Nutzungsrechte am Flurstück 71/6 rechtlich in der Lage ist, den Beschaffungsbedarf der Gemeinde Halstenbek zu decken. Die Gemeinde Halstenbek hat geprüft, ob die Möglichkeit besteht, die vorstehenden Ausschließlichkeitsrechte durch Kündigung oder Vertragsumstrukturierung zu beseitigen, um Wettbewerb zu ermöglichen. Eine solche Möglichkeit besteht nicht und die Auftragnehmerin wird ihre Ausschließlichkeitsrechte nicht aufgeben. Insbesondere ergeben sich aus dem 2014 geschlossenen ÖPP-Vertrag keine Kündigungsrechte hinsichtlich der Ausschließlichkeitsrechte; ein entsprechendes Kündigungsrecht war in dem der EU-weiten Ausschreibung angefügten Vertragsentwurf ebenfalls nicht vorgesehen. Gleichzeitig hat sich die Gemeinde entschieden, auch die zusätzlichen Gebäudeteile im Rahmen des bestehenden ÖPP-Modells planen, errichten und betreiben zu lassen. Im Ergebnis ist nur die Auftragnehmerin befugt und berechtigt, auf dem zu bebauenden Grundstück eine Baustelle einzurichten und diese zu bewirtschaften.

IV.1.3)Information about framework agreement
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
IV.2)Administrative information

Section V: Award of contract/concession

V.2)Award of contract/concession
V.2.1)Date of contract award decision:
13/11/2023
V.2.2)Information about tenders
The contract has been awarded to a group of economic operators: no
V.2.3)Name and address of the contractor/concessionaire
Official name: HOCHTIEF Soziale Infrastruktur Europa GmbH
Postal address: Alfredstraße 236
Town: Essen
NUTS code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postal code: 45133
Country: Germany
Telephone: +49 1624613518
The contractor/concessionaire will be an SME: no
V.2.4)Information on value of the contract/lot/concession (excluding VAT)
Total value of the contract/lot/concession: 33 000 000.00 EUR
V.2.5)Information about subcontracting

Section VI: Complementary information

VI.3)Additional information:
VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review body
Official name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postal address: Düsternbrooker Weg 94
Town: Kiel
Postal code: 24105
Country: Germany
Telephone: +49 4319884542
Internet address: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html
VI.4.3)Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:

Die Gemeinde Halstenbek ist der Ansicht, dass es sich bei dem mit vorliegender Bekanntmachung angezeigten beabsichtigten Vertragsabschluss um eine statthafte Auftragsvergabe nach einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 lit. c) VOB/A handelt, die keiner vorherigen Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union bedarf (§ 135 Abs. 3 GWB). Sie beabsichtigt, der HOCHTIEF Soziale Infrastruktur Europa GmbH (Alfredstraße 236, 45133 Essen, Ansprechpartner: Frau Sandra Arendt und Herr Tobias Lorenz, Tel.: +491624613518) als gegenwärtiger Auftragnehmerin und Inhaberin eines Ausschließlichkeitsrechts am Projektgrundstück den Auftrag nach Ablauf von mindestens zehn Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Absicht im Amtsblatt der EU in Form eines Nachtrags zum bereits bestehenden ÖPP-Vertrag aus dem Jahr 2014 zu erteilen. Soweit Dritte hiervon abweichend die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Wege eines Nachprüfungsverfahrens begehren, gilt in Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gemäß § 160 GWB folgendes: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Date of dispatch of this notice:
13/11/2023

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