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Software maintenance and repair services (Германия - Тендер #48194969)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Номер конкурса: 48194969
Дата публикации: 17-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231113OtherVoluntary ex ante transparency noticeServicesNegotiated without a prior call for competitionEuropean UnionNot applicableLowest priceOther01C1501
17/11/2023    S222

Germany-Cologne: Software maintenance and repair services

2023/S 222-699272

Voluntary ex ante transparency notice

Services

Legal Basis:
Directive 2014/24/EU

Section I: Contracting authority/entity

I.1)Name and addresses
Official name: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postal address: Freimersdorfer Weg 6
Town: Köln
NUTS code: DEA2 Köln
Postal code: 50829
Country: Germany
E-mail: vergabe@beitragsservice.de
Internet address(es):
Main address: https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/ausschreibungen/index_ger.html
I.4)Type of the contracting authority
Other type: öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, hier: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
I.5)Main activity
Other activity: Einzug des Rundfunkbeitrags

Section II: Object

II.1)Scope of the procurement
II.1.1)Title:

OIO-Vertrag

Reference number: BW 01/23
II.1.2)Main CPV code
72267000 Software maintenance and repair services
II.1.3)Type of contract
Services
II.1.4)Short description:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM Deutschland GmbH (nachfolgend "IBM") mit folgenden Vertragsbestandteilen:

- IBM Softwarepaket (auf Grundlage des bisherigen ESSO-Vertrags: Softwaremiete und Softwarepflege),

- IBM z16 Infrastruktur Paket (Kauf und Wartung von 3 zSeries),

- IBM Dienstleistungspaket (Serviceleistungen insbesondere Abbau der Altsysteme, Migration, Verkabelung und Aufbau der Neusysteme an 3 Standorten).

II.1.6)Information about lots
This contract is divided into lots: no
II.1.7)Total value of the procurement (excluding VAT)
Value excluding VAT: 215 000.00 EUR
II.2)Description
II.2.2)Additional CPV code(s)
50312100 Maintenance and repair of mainframe computers
72267100 Maintenance of information technology software
72268000 Software supply services
30211000 Mainframe computer
30211200 Mainframe hardware
II.2.3)Place of performance
NUTS code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Main site or place of performance:

Köln Bocklemünd sowie Ismaning

II.2.4)Description of the procurement:

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM Deutschland GmbH (nachfolgend "IBM") mit folgenden Vertragsbestandteilen:

- IBM Softwarepaket (auf Grundlage des bisherigen ESSO-Vertrags: Softwaremiete und Softwarepflege),

- IBM z16 Infrastruktur Paket (Kauf und Wartung von 3 zSeries),

- IBM Dienstleistungspaket (Serviceleistungen insbesondere Abbau der Altsysteme, Migration, Verkabelung und Aufbau der Neusysteme an 3 Standorten).

II.2.5)Award criteria
Price
II.2.11)Information about options
Options: no
II.2.13)Information about European Union funds
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
II.2.14)Additional information

Section IV: Procedure

IV.1)Description
IV.1.1)Type of procedure
Negotiated procedure without prior publication
  • The works, supplies or services can be provided only by a particular economic operator for the following reason:
    • absence of competition for technical reasons
Explanation:

Der Beitragsservice betreibt die für den Beitragseinzug zentrale Betriebsplattform bestehend aus IBM System z Maschinen und IBM DB2 z/OS als ausgelagerten Service in einem hybriden Betriebsmodell: der Beitragsservice stellt Hardware und Software zur Verfügung, ein Dienstleister stellt das notwendige Personal zur Durchführung der anfallenden Betriebsaufgaben.

Aufgrund des hohen Stellenwerts der Betriebs-/Ausfallsicherheit der zentralen Betriebssystemplattform für den Beitragseinzug ist es erforderlich, dass die Wartung und Serviceleistungen der System z im Verbund mit der Betriebssystemsoftware zOS und der Datenbankplattform DB2 z/OS durch einen einzelnen Wartungsgeber erbracht wird.

Andernfalls bestünde im Störfall die Gefahr, dass aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten Zuständigkeiten nicht klar verteilt wären und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienste nur mit erheblicher Zeitverzögerung zu erwarten wären.

Insbesondere im Fehler- und Störfall ist eine getrennte Zuständigkeit für die Wartung von fachlich eng verzahnten IT-Komponenten im Zusammenspiel mit einem ausgelagerten Systembetrieb am Kernsystem des Beitragseinzugs ein wesentliches Betriebsrisiko. Mit dem vollständigen Aufbau des Failsafe-Rechenzentrums erhöht sich zudem die Komplexität und damit auch das Betriebsrisiko (Schnittstellenprobleme im Störfall).

Der Beitragsservice hat im Vorfeld verschiedene Vertragskonstruktionen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein OIO-Vertrag neben erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen auch zu zusätzlichen Leistungsumfängen (z.B. TFP, CBA zusätzliche Supportkontingente) führen kann, die in dieser Konstellation wiederum ausschließlich durch den Hersteller erbracht werden können. Zudem sprechen nachfolgende positive Aspekte für den Abschluss eines OIO-Vertrags direkt mit der IBM GmbH:

• Planbarkeit der Kosten innerhalb einer Rechnungsperiode,

• gleiche Quartalsrechnungen innerhalb eines Berechnungszeitraums, d.h. keine Rechnungsprüfung mehr erforderlich,

• Einheitlicher Start und Endtermin für alle Produkte.

Der Beitragsservice hat sich vor diesem Hintergrund für den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM entschieden. Dem Beitragsservice ist von der IBM schriftlich bestätigt worden, dass der OIO-Vertrag ein exklusives Produkt der IBM ist, welches in der vorliegenden Kombination von Hardwarekauf, Hardwarewartung, Softwaremiete, Softwarepflege und Serviceleistungen nicht von Business Partnern angeboten werden kann.

Aus diesem Grund wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung und ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb nur mit der IBM als Bieter gemäß § 17, 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV durchgeführt.

IV.1.3)Information about framework agreement
IV.1.8)Information about the Government Procurement Agreement (GPA)
The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
IV.2)Administrative information

Section V: Award of contract/concession

Contract No: 1
Title:

OIO-Vertrag

V.2)Award of contract/concession
V.2.1)Date of contract award decision:
13/11/2023
V.2.2)Information about tenders
The contract has been awarded to a group of economic operators: no
V.2.3)Name and address of the contractor/concessionaire
Official name: IBM Deutschland GmbH
Postal address: IBM-Allee 1
Town: Ehningen
NUTS code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postal code: 71139
Country: Germany
The contractor/concessionaire will be an SME: no
V.2.4)Information on value of the contract/lot/concession (excluding VAT)
Total value of the contract/lot/concession: 215 000.00 EUR
V.2.5)Information about subcontracting

Section VI: Complementary information

VI.3)Additional information:

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine sog. „Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bekundet der Öffentliche Auftraggeber die Absicht, den hier beschriebenen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag ist also noch nicht abgeschlossen, wie die Angabe unter Ziffer V.2.1 der Bekanntmachung suggeriert. Dieses Datum wurde dort nur aus technischen Gründen eingetragen, weil das System kein in der Zukunft liegendes Datum zulässt. Vielmehr wird der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen (siehe § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Vor Abschluss des Vertrages binnen der vorgenannten Frist kann der beabsichtigte Vertragsschluss bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle angegriffen werden, wobei der Nachprüfungsantrag dem Auftraggeber vor rechtmäßiger Erteilung des Zuschlags nach Ablauf der Wartefrist von zehn Kalendertagen zugestellt worden sein muss. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Eine Rüge allein ist jedoch nicht ausreichend; es wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. Vielmehr kann ohne vorherige Rüge ein Nachprüfungsantrag gestellt werden (vgl. § 160 Abs. 3 vorletzter Satz GWB).

VI.4)Procedures for review
VI.4.1)Review body
Official name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postal address: Zeughausstraße 2-10
Town: Köln
Postal code: 50667
Country: Germany
E-mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telephone: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.4.3)Review procedure
Precise information on deadline(s) for review procedures:

Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um eine sog. „Freiwillige ex-ante Bekanntmachung" im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bekundet der Öffentliche Auftraggeber die Absicht, den hier beschriebenen Vertrag abzuschließen. Der Vertrag ist also noch nicht abgeschlossen, wie die Angabe unter Ziffer V.2.1 der Bekanntmachung suggeriert. Dieses Datum wurde dort nur aus technischen Gründen eingetragen, weil das System kein in der Zukunft liegendes Datum zulässt. Vielmehr wird der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen (siehe § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Vor Abschluss des Vertrages binnen der vorgenannten Frist kann der beabsichtigte Vertragsschluss bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle angegriffen werden, wobei der Nachprüfungsantrag dem Auftraggeber vor rechtmäßiger Erteilung des Zuschlags nach Ablauf der Wartefrist von zehn Kalendertagen zugestellt worden sein muss. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. Eine Rüge allein ist jedoch nicht ausreichend; es wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB hingewiesen. Vielmehr kann ohne vorherige Rüge ein Nachprüfungsantrag gestellt werden (vgl. § 160 Abs. 3 vorletzter Satz GWB).

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.

VI.4.4)Service from which information about the review procedure may be obtained
Official name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postal address: Zeughausstraße 2-10
Town: Köln
Postal code: 50667
Country: Germany
E-mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telephone: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.5)Date of dispatch of this notice:
13/11/2023

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