Cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #48194036) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Stadt Leinfelden-Echterdingen Номер конкурса: 48194036 Дата публикации: 17-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Stadt Leinfelden-Echterdingen Unterhaltsreinigung und Glasreinigung in 4 Losen
Unterhalts- und Glasreinigung in 4 Losen
3 Lose Unterhaltsreinigung: ca. 28.200 m² Grundfläche;
1 Los Glas- und Rahmenreinigung: ca. 5.600 m² Glasfläche
Im weiteren Verfahren ist eine Loslimitierung vorgesehen.
Die Loslimitierung bezieht sich auf die Vergabe von insgesamt maximal 1 von 3 Losen der Unterhaltsreinigung zuzüglich dem Los 4 der Glas- und Rahmenreinigung.
Unterhaltsreinigung
Los-Nr.: 1Stadt Leinfelden-Echterdingen und Ortsteile
Unterhaltsreinigung in 3 Objekten – Schule, Hallen, Veranstaltungshaus, Kindereinrichtung, Bücherei
(Lindachschule Stetten, Sport- und Festhalle Stetten, Zehntscheuer, Kita Stetten, Stadtteilbücherei Stetten)
Grundfläche gesamt ca. 9.600 m²
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Unterhaltsreinigung
Los-Nr.: 2Stadt Leinfelden-Echterdingen und Ortsteile
Unterhaltsreinigung in 8 Objekten – Kindereinrichtungen und Verwaltungsgebäude
(Sternkinderhaus Echterdingen, Goldwiesenkinderhaus Echterdingen, Paul-Maar-Kinderhaus Leinfelden, Rathauskomplex Leinfelden (Markt-platz 1, Marktstr. 6, 12 und 13 und Kernerstr. 4)
Grundfläche gesamt ca. 5.600 m²
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Unterhaltsreinigung
Los-Nr.: 3Stadt Leinfelden-Echterdingen und Ortsteile
Unterhaltsreinigung in 3 Objekten – Hallen, Schulen
(Sport- und Festhalle Musberg, Eichbergschule, Schlossberg-Kinderhaus, Schönbuchschule)
Grundfläche gesamt ca. 13.600 m²
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Glas- und Rahmenreinigung
Los-Nr.: 4Stadt Leinfelden-Echterdingen und Ortsteile
Glas- und Rahmenreinigung in 14 Objekten - Schulen, Hallen, Veranstaltungshaus, Kindereinrichtung, Bücherei, Kindereinrichtungen und Verwaltungsgebäude
((Lindachschule Stetten, Sport- und Festhalle Stetten, Zehntscheuer, Kita Stetten, Stadtteilbücherei Stetten, Sternkinderhaus Echterdingen, Goldwiesenkinderhaus Echterdingen, Paul-Maar-Kinderhaus Leinfelden, Rathauskomplex Leinfelden (Markt-platz 1, Marktstr. 6, 12 und 13 und Kernerstr. 4), Sport- und Festhalle Musberg, Eichbergschule, Schlossberg-Kinderhaus, Schönbuchschule))
Glasfläche gesamt ca. 5.600 m²
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Alle Bieter, welche die Mindesteignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine weitere Reduzierung findet nicht statt.
maximal 3-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Einreichung einer Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie ggf. Bietergemeinschafts- und Nachunternehmererklärung über den Abruf der Teilnahmeunterlagen
Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, bezogen die letzten 2 vollständigen Kalenderjahre (01.01.2021 – 31.12.2022).
Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen:
Personenschaden 2 500 000,00 EURO
Sachschäden 2 500 000,00 EURO
Schlüsselverlustschaden 100 000,00 EURO
Bearbeitungsschaden 100 000,00 EURO
Vermögensschaden 100 000,00 EURO
Weitere Einzelheiten und Konkretisierungen ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Nachweis von mindestens 1 Referenz in der Unterhaltsreinigung über die in den letzten 2 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2021 – 31.12.2022) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit einem Mindestumsatz für das jeweilige Los:
- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 180.000 Euro netto pro Jahr
- Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 150.000 Euro netto pro Jahr
- Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestumsatz von 120.000 Euro netto pro Jahr
Nachweis von mindestens 1 Referenz in der Glasreinigung über die in den letzten 2 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2021 – 31.12.2022) durchgängig erbrachten vergleichbaren Leistungen mit ei-nem Mindestumsatz für das jeweilige Los:
- Los 4 Glasreinigung Mindestumsatz von 10.000 Euro netto pro Jahr
1. Nachweis über die in letzten 2 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2021 – 31.12.2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:1. Nachweis über die in letzten 2 vollständigen Kalenderjahren (01.01.2021 – 31.12.2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten produktiven Arbeitskräfte, welche im Geschäftsbereich tätig sind,
in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen (z.B. Unterhaltsreinigung, Glasreinigung etc.) fällt.
- Los 1 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 25 produktiven Arbeitskräften
- Los 2 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 20 produktiven Arbeitskräften
- Los 3 Unterhaltsreinigung Mindestanzahl von 15 produktiven Arbeitskräften
- Los 4 Glasreinigung Mindestanzahl von 8 produktiven Arbeitskräften
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.