Metalworking (Германия - Тендер #48063704) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Monheim am Rhein, der Bürgermeister - Vergabestelle Номер конкурса: 48063704 Дата публикации: 14-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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VE 352 Schlosser Brückenkonstruktion
Reference number: Fues-03-23aGegenstand der Ausschreibung sind Schlosserarbeiten, hier die Herstellung einer Brückenkonstruktion, gemäß Leistungsverzeichnis.
Armin-Maiwald-Schule Humboldtstraße 12 40789 Monheim am Rhein
Die Stadt Monheim am Rhein ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Kreis Mett-mann mit ca. 43.000 Einwohnern.
Sie plant Umbau und Erweiterung der Armin-Maiwald-Schule. Vorgesehen sind der teilweise Rückbau bestehender Gebäudeteile, Um- und Anbauten an Teile des Gebäudebestands sowie ein Neubau.
Einzureichende Unterlagen:
- Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mitteilung der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte
- Umsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er vergleichbare Leistungen betrefft
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen
Verkürzte Angebotsfrist aufgrund des notwendigen Ausführungsbeginns am 10.01.2024. Verkürzung ist aufgrund der notwendigen Wiederholung der erfolglosen Erstausschreibung notwendig geworden.
elektronisch
Information about authorised persons and opening procedure:elektronisch
elektronisch
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rüge-pflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung insbesondere dann unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rüge-pflichten des Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung insbesondere dann unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Vergabekammer Rheinland