Architectural and related services (Германия - Тендер #48063250) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. Номер конкурса: 48063250 Дата публикации: 14-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Stuttgart: Architectural and related services
2023/S 219-688989
Results of design contest
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Neubau Bildungscampus Bau | Geradestetten | Architektur- und Freianlagenleistungen
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 sollte ein Architekturbüro gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekturbüro ermittelt werden.
Section IV: Procedure
Das Preisgericht ließ alle Wettbewerbsarbeiten zu, die folgende Kriterien erfüllten:
- Fristgerechter Eingang
- Einhaltung der formalen Bedingungen
- Kein erkennbarer absichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
- Erfüllung wesentlicher Teile des geforderten Leistungsumfangs
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten im Realisierungswettbewerb wurden nach folgenden Gesichtspunkten gem. Auslobung bewertet:
- Städtebauliche und freiräumliche Qualitäten
- Architektonische und gestalterische Qualitäten
- Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raumprogramms
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit (Funktionalität, Umwelteigenschaften, Lebenszyklus, energetisches Konzept)
Die Reihenfolge der Kriterien stellte hierbei keine Gewichtung dar.
Section V: Results of contest
Section VI: Complementary information
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nichtinnerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nichtbis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantragist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).