Street-lighting maintenance services (Германия - Тендер #48028812) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hansestadt Herford Номер конкурса: 48028812 Дата публикации: 13-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Herford: Street-lighting maintenance services
2023/S 218-686908
Voluntary ex ante transparency notice
Services
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in den Jahren 2024 und 2027
Die Leistung umfasst die Erweiterung, die Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung an allen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Herford.
Die Leistung umfasst die Erweiterung, die Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung an allen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Herford.
Section IV: Procedure
Hinsichtlich des Vergaberechts sind grundsätzlich die Bestimmungen des 4. Teils des GWB einzuhalten. Dieser Teil regelt auf nationaler Ebene mit den §§ 97 bis 184 die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen.
§ 108 GWB regelt Ausnahmen, bei denen der 4. Teil des GWB nicht anzuwenden ist. Dies sind Vergaben öffentlicher Aufträge, die von einem öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 Nr. 1 bis 3 an eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts vergeben werden. Die Hansestadt Herford ist als Gebietskörperschaft ein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 Nr. 1 GWB.
Demnach ist die Vergabe der Leistungen im Rahmen einer Inhouse-Vergabe möglich, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind:
1. Über die juristische Person wird eine ähnliche Kontrolle wie über die eigenen Dienststellen ausgeübt.
2. Es müssen mehr als 80% der Tätigkeiten der juristischen Person von der Hansestadt Herford oder von einer anderen juristischen Person, die von der Hansestadt Herford kontrolliert wird, beauftragt und von der WWN GmbH ausgeführt werden.
3. An der juristischen Person darf keine direkte private Kapitalbeteiligung bestehen.
Da diese Punkte erfüllt sind, greift hier die Ausnahmeregelung des § 108 GWB.
Section V: Award of contract/concession
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in den Jahren 2024 und 2027
Section VI: Complementary information
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.