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Load-bearing structure design services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47873039)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Neubau freiwillige Ganztagsschule am Standort Grundschule St. Oranna, Berus
Номер конкурса: 47873039
Дата публикации: 08-11-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023110320231208 12:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Neubau freiwillige Ganztagsschule am Standort Grundschule St. Oranna, Berus
      Gemeinde Überherrn - Rathausstraße 101
      Überherrn
      66802
      Germany
      Telefon: +49 6841 /97849-0
      E-Mail: vgv-ub@tribast.de
      Fax: +49 6841 /97849-49
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      www.subreport.de/E64985446
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: www.subreport.de/E64985446

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Tragwerksplanung nach HOAI §49ff

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71327000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Gemeinde Überherrn beabsichtigt den Neubau einer Freiwilligen Ganztagsschule auf dem Gelände der Grundschule St. Oranna in Berus.

        Hier sollen 200 Schüler untergebracht werden. Zur Optimierung der Bauzeit ist eine Ausführung in Fertigbauteilweise / Modulbau / Holzbau zu erwarten.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Grundschule St. Oranna, Berus

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die zu vergebenden Leistungen sind Tragwerksplanungsleistungen nach HOAI §49ff.

        Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Stufe werden die Leistungen bis Leistungsphase 3 nach HOAI vergeben. Die voraussichtlichen Baukosten KG 300 -400 werden auf folgende Summen geschätzt (alle Angaben brutto):

        KG 300: ca. 3,1 Mio €

        KG 400: ca. 1,15 Mio €

        Stand: 18. Juli 2023

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 22
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Verlängerungsoption abhängig von der gewählten Bauart

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Es werden Nachweise gefordert über die grundsätzliche Eignung (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und

        Fachkunde) des Bewerbers:

        - Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV

        -Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VgV

        - Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV

        - Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VgV

        - Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Gründe

        nach § 124 GWB vorliegen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a) Gemittelter Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre in Millionen Euro (2020-2022); die höchste Punktezahl

        wird ab einem gemittelten Umsatz von 0,4 Mio. € pro Jahr erreicht

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        a)Geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV aus den letzten höchstens 7 Jahren. Mindestanforderung für das beauftragte Leistungsbild sind die Leistungsphasen 3-8 nach HOAI. Für die Wertbarkeit der Referenzen müssen die Projekte abgeschlossen sein. Stichtag ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung.

        Die höchste Bewertung wird erzielt, wenn 4 Referenzen angegeben werden für Neubau, sowie Umbau- und Sanierungen von Ganztagsschulen oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen mit einem Bauvolumen KG 300/400 größer netto 0,8 Mio. €, von denen mindestens 2 HZ IV und 2 HZ III sein müssen.

        Zu Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen zählen Bildungseinrichtungen.

        b) Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren mit Angabe der Führungskräfte. Als Führungskräfte gelten Geschäftsführer, Prokuristen und Architekten/Ingenieure mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung als Projektleiter.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Nachweis einer objektbezogenen Haftpflichtversicherung - Deckungssumme pro Schadensfall

        Personenschaden: 1.500.000,00 € Sachschaden: 1.000.000,00 €, einschließlich einer Nachhaftung von 5 Jahren

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-12-08
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-04-01
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-12-08
      Ortszeit: 12:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammern des Saarlandes
        Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft Franz-Josef-Röder-Straße 17
        Saarbrücken
        66119
        Germany
        Kontaktstelle(n): 66119
        Telefon: +49 681501-4994
        E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
        Fax: +49 681501-3506
        Internet-Adresse: www.wirtschaft.saarland.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        siehe VI.4.1) Auf folgende Rechtsvorschrift nach GWB wird hingewiesen: § 160 Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung

        siehe VI.4.1
        Saarbrücken
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-11-03

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