Construction work for swimming pool (Германия - Тендер #47726677) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadtwerke Crailsheim Номер конкурса: 47726677 Дата публикации: 03-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rohbauarbeiten
Neubau eines Hallenbades mit 25mx16,66m Schwimmerbecken, Kursbecken 16mx10m, KinderpIanschbereich, Nichtschwimmeraußenbecken sowie Umkleidebereiche für Hallen - und Freibad sowie einer Gastronomie. Der Neubau soll an die Außenbecken des bestehenden Freibad angeschlossen werden.
- Baustelleneinrichtung
- Grundwasserhaltung
- Verbauarbeiten Trägerbohlenwand ca. 125m²
- Baugrubenarbeiten ca. 13.500m³
- Pfahlgründung 2.100m
- Grundleitungen ca. 700m
- Beton-Stahlbetonarbeiten ca. 4.800m³
- Mauerwerksarbeiten ca. 1.150m²
- Verblendmauerwerk Klinkerarbeiten ca. 400m²
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Um eine Bieterfrage zu stellen ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform registrieren. Bieterfragen, die nach dem 07.12.2023, 13:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform abrufbar.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.