Public road transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47725431) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt München, vertreten durch die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH Postanschrift: Thierschstr. 2 Номер конкурса: 47725431 Дата публикации: 03-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG; MVV-Regionalbuslinie 996
MVV-Bergbuslinie 996 Ostallgäu: München Pasing - Pfronten, Breitenbergbahn.
MVV-Bergbuslinie Ostallgäu Binnenbedienung: Pfronten-Steinach, Bahnhof – Nesselwang, Bahnhof – Wieskirche.
Die Betriebsleistung (pauschalierte Jahresleistung) beträgt: 48 Tage
MVV-Regionalbuslinie Ostallgäu: ca. 36.000 Nutzwagenkilometer/Jahr.
Diese Betriebsleistungen bilden die Grundlage für die Ermittlung der jeweiligen Kostensätze je Nutzwagenkilometer im Rahmen der Kalkulation (vgl. Abschnitt 2.4. ff. und
Anlage B 12.1).
Bei der angegebenen Betriebsleistung handelt es sich um eine pauschalierte Leistung für wöchentlich je zwei Hin- und Rückfahrten sowie zwei Umläufe im Binnenverkehr am Samstag und Sonntag durch zwei Fahrzeuge für die Monate Mai bis Oktober.
Diese Betriebstage sollten entsprechend für die Berechnung der Einsatzstunden herangezogen werden.
An Wochenfeiertagen (z. B. Fronleichnam oder Pfingstmontag) findet kein Verkehr statt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 163.000€-203.000€
Erklärung des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft, dass sie sich nicht in einem
Insolvenzverfahren befinden
Angabe zu Inhabern, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters, bzw. der
Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im
Personenverkehr (BOKraft)
2024
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote
gem. § 134 GWB und § 62 VgV.
Der Vertrag begründet während der Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) Verordnung
(EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotential dieser
Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG.