Installation work of illumination and signalling systems (Германия - Тендер #47724403) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. Номер конкурса: 47724403 Дата публикации: 03-11-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Munich: Installation work of illumination and signalling systems
2023/S 212-667144
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
V_135_750395_31 Technische Anlagen in Außenanlagen
V_135_750395_31 Technische Anlagen in Außenanlagen
FhI IWES Bremerhaven
Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 11.01.2022; Leistungsende 26.02.2022 * Beschreibung der Beschaffung: 1 St. Außenbeleuchtungsanlage (Fahrstraße und Spannfeldbeleuchtung) Erstellen von Kabelgräben Leerrohrverlegung in vorh. Kabelgräben.
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die
Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.
1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Section VII: Modifications to the contract/concession
FhI IWES Bremerhaven
Bauunterbrechnung
3 Zusätzliche An- und Abfahrten
Aufgrund von terminlichen Verschiebungen auf der Baustelle, konnten die Arbeiten nichtzusammenhängend ausgeführt werden. Der Auftragnehmer musste für die Ausführung der Arbeiten dieBaustelle mehrfach räumen und wieder neu einrichten. Baufahrzeuge, Material und Bagger musstenmehrfach zur Baustelle transportiert und wieder zurück transportiert werden.