Cleaning services (Германия - Тендер #47612130) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Koelnmesse GmbH Номер конкурса: 47612130 Дата публикации: 31-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Cologne: Cleaning services
2023/S 210-663520
Voluntary ex ante transparency notice
Services
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Unterhaltsreinigung
Gegenstand der Beauftragung ist die Erbringung von Gebäudereinigungsleistungen durch den Auftragnehmer auf dem Messegelände sowie der angemieteten Flächen der Koelnmesse. Die Reinigung ist für das Messehochhaus und Messehochhaus 2 (Los 1) sowie für die Messewachen und Werkstatt zu erbringen (Los 2). Die Gebäudereinigungsleistungen umfassen Leistungen der Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen.
Messehochhaus und Messehochhaus 2
Gegenstand von Los 1 ist hier die Reinigung aller Büroräume inkl. Geschäftsführungsräume, Flure und Eingangsbereiche, Sanitäranlagen, Teeküchen sowie Besprechungsräume, Aufenthalts- und Sonderflächen, wie z.B. New Work, Fotoraum, Betriebsarztraum, Sportraum, Duschräume, Kantine inkl. Außenbereich der Kantine und Aufzüge. Die Gebäudereinigungsleistungen umfassen Leistungen der Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach Maßgabe der Service Level Agreements. Dabei werden dem Arbeitnehmer sämtliche Reinigungsleistungen gemäß den Service Level Agreements sowie den Kalkulationsunterlagen übertragen.
Messewachen und Werkstatt
Gegenstand von Los 2 ist die Reinigung der Büroräume der Werkstatt sowie die Räume der Messewachen, die jeweiligen Flure und Eingangsbereiche, die Sanitäranlagen inkl. Duschanlagen und die Umkleideräume, die Küche sowie die Aufenthaltsräume und Sonderflächen. Die Gebäudereinigungsleistungen umfassen Leistungen der Reinigung der Gebäudeinnenflächen einschließlich der Einrichtungsgegenstände, Bestückung mit und Verteilung von Hygieneartikeln und gegebenenfalls Sonderreinigungen nach Maßgabe der Service Level Agreements. Dabei werden dem Arbeitnehmer sämtliche Reinigungsleistungen gemäß den Service Level Agreements sowie den Kalkulationsunterlagen übertragen.
Section IV: Procedure
Der Auftraggeber erfüllt als gewerblich tätiges Unternehmen nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers. Die Richtlinie und die nationalen Vorschriften (GWB, VgV, EU-VOB/A etc.) finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung wesentlicher Vergabevorschriften und die ex ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird damit keine Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder zugestanden.
Section V: Award of contract/concession
Section VI: Complementary information
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass er als gewerblich tätiges Unternehmen nicht die Tatbestandsvoraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers erfüllt. Die vergaberechtlichen Vorschriften finden deshalb keine Anwendung. Die Auftragsbekanntmachung, Anwendung wesentlicher Vergabevorschriften und die ex ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen freiwillig. Es wird hierdurch keine Befugnis zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens eröffnet oder zugestanden.
Der Vertrag wird gem. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor Ablauf von 10 Kalendertage ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen; wird nicht innerhalb dieser Frist ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Wirksamkeit des Vertrages eintreten. Ein Nachprüfungsantrag ist im Übrigen unzulässig, wenn (i) ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt wurde, (ii) ein aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde, (iii) ein erst in den Vergabeunterlagen erkennbarer Verstoß nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder der Angebotsfrist gerügt wurde, (iv) mehr als 15 Kalendertage nach einer vom Auftraggeber mitgeteilten Nichtabhilfe betreffend eine Rüge vergangen sind; es wird hierzu auf § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.