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Structural shell work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47611110)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: SWK AG
Номер конкурса: 47611110
Дата публикации: 31-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231027Utilities entityContract award noticeWorksOpen procedureEuropean UnionNot applicableLowest priceOther01E0601
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      SWK AG
      St. Töniser Str. 124
      Krefeld
      47804
      Germany
      E-Mail: Anil.Arslan@swk.de
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    3. Haupttätigkeit(en):
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Sanierung Geb. A - Rohbauarbeiten

        Referenznummer der Bekanntmachung: 57/07/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45223220
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Sanierung Geb. A - Rohbauarbeiten

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        SWK AG St. Töniser Str. 124 47804 Krefeld

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das zehngeschossige Verwaltungsgebäude der SWK AG soll vor allem im Bereich des

        Ausbaus und der technischen Gewerke saniert werden.

        Im Vorfeld der Sanierungsmaßnahmen sind im 1.OG

        - Interimmaßnahmen Brandschutz Flurbereich

        - Erstellung Ausbau Musterraum geplant

        - Die Maßnahme Fenstertausch wurde bereits durchgeführt.

        Das Gebäude besteht aus einem Turmbaukörper und drei Satellitenbaukörpern, Pavillon 1-3, die sich

        in den Innenecken des Hauptbaukörpers mit diesem verbinden. Das Erdgeschoss als gemeinsame

        Ebene wird durch den Hauptzugang im Nordwesten über Pavillion1 erreicht. Die Pavillons

        beherbergen unterschiedliche Nutzungen: Paillion1 - Arbeits- und Kundenbereich, Pavillon 2 - interne

        Kommunikations und Rückzugsorte, Pavillon 3 Kantine. Im Turm finden sich sämtliche Zonen der

        Arbeitswelten des Verwaltungsbaus. Hier sind auf unterschiedlichen Etagen verscheidene Abteilungen

        der SWK ansässig.

        Als Besonderheit darf die 3. Etage betrachtet werden, diese ist als Statikgeschoss in Ihrer

        Raumaufteilung fixiert. Zwischen EG und 1.OG findet sich außerdem Lüftung-und Technikgeschoss.

        Diese Geschosse haben einen schmaleren Grundriss und sind deshalb in der Fassade kaum

        ablesbar.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 131-417336
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
    1. Auftrags-Nr.: 57/07/2023
      Bezeichnung des Auftrags:

      Sanierung Geb. A Rohbauarbeiten

    2. Auftragsvergabe
      1. Tag des Vertragsabschlusses: 2023-10-27
      2. Angaben zu den Angeboten:
      3. Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde:

      4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.):


      5. Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen:

  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXPTYDVD9NK

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 des Gesetzes gegen

        Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. § 160 GWB lautet:

        § 160 Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-27

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