Special-purpose motor vehicles (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47582773) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreis Plön Номер конкурса: 47582773 Дата публикации: 30-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Herstellung und Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges für den Löschzug-Gefahrgut
Referenznummer der Bekanntmachung: K-PLOEN-2023-0073Herstellung und Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs für den Löschzug Gefahrgut, Los 1: Fahrgestell / Fahrzeug, Los 2: Ausbau, Los 3: Ausstattung
Herstellung und Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs für den Löschzug Gefahrgut, Los 1: Fahrgestell / Fahrzeug
Auftragnehmer für das Los 2 (Ausbau): GSF Sonderfahrzeugbau GmbH, Max-Planck-Straße 9, 49767 Twist
Fahrgestell geeignet und technisch ausgerüstet zum Aufbau eines Wechselladersystems WLF nach DIN 14505, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 26.000 kg. Kategorie 1 (DIN EN 1846-1). Für das vollständig montierte und gemäß hier beigefügter Beladeliste bestückte Fahrzeug ist die maximale Gesamtmasse nach DIN SPEC 14502-1 einzuhalten. Fahrzeug DIN 14505 — WLF — 26/6900 — 1570 Eignung für :a) Abrollbehälter DIN 14505 — AB — 5900 — 1570 und b) Abrollbehälter DIN 14505 — AB — 6900 — 1570
Herstellung und Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs für den Löschzug Gefahrgut, Los 2: Ausbau eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) nach DIN 14505 und Din 30722-1
nach Absprache
Abrollbehälter AB-Gefahrgut nach DIN 14 505 Ausgabe Januar 2015 In dem Abrollbehälter muss die in dem in LOS 3 ausgeschriebenen Beladung nach DIN 14555-12 bzw. die dort aufgeführten Transportwagen (Rollcontainer nach AGBF Richtlinie) verladen werden.
Ausstattung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) nach DIN 14505 und Din 30722-1
nach Absprache
Beladung für einen AB-Gefahrgut nach DIN 14555-12 Die Beladung muss in dem in LOS 2 ausgeschriebenen Abrollbehälter nach DIN 14505 bzw. den dort aufgeführten Transportwagen (Rollcontainer nach AGBF Richtlinie) verladen werden.
Herstellung und Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs für den Löschzug Gefahrgut, Los 1: Fahrgestell / Fahrzeug
Herstellung und Lieferung eines Wechselladerfahrzeugs für den Löschzug Gefahrgut, Los 2: Ausbau eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) nach DIN 14505 und Din 30722-1
Herstellung und Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges für den Löschzug-Gefahrgut, Los 3: Ausstattung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) nach DIN 14505 und Din 30722-1
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter hingewiesen sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößengegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der ausschreibenden Stelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabekammer des Landes Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus