Gaseous fuels (Германия - Тендер #47513747) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Amt Horst-Herzhorn Номер конкурса: 47513747 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Ausschreibung Erdgaslieferung 2024
Reference number: n.def.Lieferung Erdgas für die Liegenschaften des Amtes Horst-Herzhorn, der amtsangehörigen Gemeinden und des Schulverbands Horst sowie für das Altenpflegeheim Horst
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Erdgas ab 01.01.2024 für die Liegenschaften des Amtes Horst-Herzhorn, der amtsangehörigen Gemeinden, des Schulverbands Horst sowie für das Altenpflegeheim Horst, Gesamtvolumen ca. 2.168.926 kWh
gemäß Ziffer 9 der Bewerbungsbedingungen
siehe Bewerbungsbedingungen
Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 4 VgV
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch. Bieter und deren Vertreter sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.