Firefighting vehicles (Германия - Тендер #47513208) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Hille über Kreis Minden-Lübbecke Номер конкурса: 47513208 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Beschaffung Löschgruppenfahrzeug für den Standort Holzhausen LF 20
Reference number: 675 2023 HiLöschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN EN 1846 Teil 1 - 3, DIN 14502 Teil 2 - 3 und DIN 14530 Teil 11 laut den beigefügten Leistungsbeschreibungen Los 1 und Los 2, Beladelisten und Begleitschreiben.
LOS 1 - Fahrgestell
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Allradfahrgestell mit Fahrerhaus und Mannschaftskabine
LOS 2 - Aufbau - feuerwehrtechnische Beladung
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zusatzausstattung für Fahrerhaus, Mannschaftskabine und Aufbau
Bescheinung über die Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister
Eigenerklärung über Insolvenz und Liquidation; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
mindestens 3 Referenznachweise mit den erforderlichen Angaben,die Zahl der in den letzten drei ab-geschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.