Joinery work (Германия - Тендер #47513106) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Номер конкурса: 47513106 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Tischlerarbeiten Holzfenster -ID23230_Kav-
Reference number: VM_23230_VOB_O_KavLieferung und Montage von Holz-Außenfenstern für den Neubau einer Rettungswache und Freiwilligen Feuerwehr
Tischlerarbeiten zur Lieferung und Montage
116 St. z.T. mehrflügeliger Holz-Außenfenstern
160 m Innenfensterbank, Multiplex
160 m Außenfensterbank, Alu
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
-Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes.
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
-Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
-Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Amtliches Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ) oder für nicht präqualifizierte Unternehmen ist die Eigenerklärung V 124.H F einzureichen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind,
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen.
4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Vergabekammer des Landes Berlin