School books (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47513010) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landeshauptstadt Potsdam Номер конкурса: 47513010 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rahmenvertrag über die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-2163-338-23Vergabe eines zweijährigen Rahmenvertrages für die Lieferung von Schulbüchern mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre.
Wesentlicher Leistungsumfang:
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an die Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Los-Nr.: 1Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Schulbuchlieferung erfolgt an Schulen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Angaben zu den konkreten Schulstandorten finden sich in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen.
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an 6 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Los Nr. 1 beinhaltet folgende Bildungseinrichtungen:
1. Grundschule Bornim (11)
Potsdamer Str. 90
14469 Potsdam
2. Grundschule im Bornstedter Feld (17)
Rote Kaserne Ost
14469 Potsdam
3. Gesamtschule Am Schloss (28)
Esplanade 5
14469 Potsdam
4. Leonardo-da-Vinci-Gesamtschule (32)
Esplanade 3
14469 Potsdam
5. Oberstufenzentrum I - Technik
Jägerallee 23 a
14469 Potsdam
6. Gymnasium Bornstedt (14)
Voltaireweg 8
14469 Potsdam
Einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 580.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Los-Nr.: 2Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Schulbuchlieferung erfolgt an Schulen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Angaben zu den konkreten Schulstandorten finden sich in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen.
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an 7 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Los Nr. 2 beinhaltet folgende Bildungseinrichtungen:
1. Grundschule Ludwig Renn (2)
Kaiser-Friedrich-Str. 15a
14469 Potsdam
2. Grundschule Hanna von Pestalozza (6)
Hechtsprung 14
14476 Potsdam
3. Regenbogenschule (7)
Ketziner Str. 90
14476 Potsdam
4. Gesamtschule Peter Joseph Lenné (38)
Humboldtring 17
14473 Potsdam
5. Schule des Zweiten Bildungsweges Heinrich von Kleist (15)
Friedrich-Ebert-Str. 17
14467 Potsdam
6. Einstein Gymnasium (54)
Hegelallee 30
14467 Potsdam
7. Schule am Humboldtring (37)
Humboldtring 15-17
14473 Potsdam
Einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 344.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Los-Nr.: 3Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Schulbuchlieferung erfolgt an Schulen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Angaben zu den konkreten Schulstandorten finden sich in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen.
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an 7 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Los Nr. 3 beinhaltet folgende Bildungseinrichtungen:
1. Grundschule Max Dortu (8)
Dortustr. 28-29
14467 Potsdam
2. Grundschule Gerhart-Hauptmann (12)
Carl-v.-Ossietzky-Str. 37
14471 Potsdam
3. Rosa-Luxemburg-Schule (19)
Burgstr. 23a
14467 Potsdam
4. Eisenhart-Schule (24)
Kurfürstenstr. 51
14467 Potsdam
5. Käthe-Kollwitz-Oberschule (13)
Clara-Zetkin-Str. 11
14471 Potsdam
6. Voltaire Gesamtschule (9)
Lindenstr. 32/33
14467 Potsdam
7. Herrmann-von-Helmholtz-Gymnasium (4)
Kurfürstenstr. 53
14467 Potsdam
Einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 376.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Los-Nr.: 4Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Schulbuchlieferung erfolgt an Schulen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Angaben zu den konkreten Schulstandorten finden sich in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen.
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an 7 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Los Nr. 4 beinhaltet folgende Bildungseinrichtungen:
1. Grundschule H. Bürgel (16)
Karl-Liebknecht-Str. 29
14482 Potsdam
2. Grundschule Am Priesterweg (20)
Oskar-Meßter-Str. 4-6
14480 Potsdam
3. Goethe Grundschule (31)
Stephensonstr. 1
14482 Potsdam
4. Schule am Griebnitzsee (33)
Domstr. 14b
14482 Potsdam
5. Humboldt Gymnasium (1)
H.-Mann-Allee 104c
14473 Potsdam
6. Bertha von Suttner Gymnasium (21)
Kopernikusstr. 30
14482 Potsdam
7. Grundschule am Telegrafenberg (43)
Hannah-Arendt-Str. 11
14473 Potsdam
Einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 364.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Los-Nr.: 5Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Schulbuchlieferung erfolgt an Schulen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Angaben zu den konkreten Schulstandorten finden sich in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen.
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an 7 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Los Nr. 5 beinhaltet folgende Bildungseinrichtungen:
1. Grundschule im Bornstedter Feld (3)
Jakob-v.-Gundling-Str. 25
14469 Potsdam
2. Karl-Foerster-Schule (25/26)
Kirschallee 172
14469 Potsdam
3. Zeppelin-Grundschule (23)
Haeckelstr. 74
14471 Potsdam
4. Grundschule Im Kirchsteigfeld (56)
Lise-Meitner-Str. 4-6
14480 Potsdam
5. Montessori Oberschule (22)
Schlüterstr. 2
14471 Potsdam
6. Hannah-Arendt-Gymnasium (5)
Haeckelstr. 72
14471 Potsdam
7. Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)
Ricarda-Huch-Str. 23-27
14480 Potsdam
Einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 336.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Los-Nr.: 6Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Schulbuchlieferung erfolgt an Schulen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Angaben zu den konkreten Schulstandorten finden sich in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen.
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an 6 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Los Nr. 6 beinhaltet folgende Bildungseinrichtungen:
1. Waldstadt Grundschule (27)
Friedrich-Wolf-Str. 12
14478 Potsdam
2. Grundschule Am Pappelhain (36/45)
Galileistr. 8
14480 Potsdam
3. Oberschule Theodor Fontane (51)
Zum Teufelssee 2-4
14478 Potsdam
4. OSZ II
Zum Jagenstein 26
14478 Potsdam
5. Schulzentrum am Stern (29)
Gagarinstr. 7
14480 Potsdam
6. Leibniz Gymnasium (41)
Galileistr. 2-4
14480 Potsdam
Einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 392.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
Lieferung von Schulbüchern für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026
Los-Nr.: 7Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die Schulbuchlieferung erfolgt an Schulen im gesamten Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Nähere Angaben zu den konkreten Schulstandorten finden sich in den jeweiligen Leistungsverzeichnissen.
Lieferung von Schulbüchern gemäß den Katalogen der zugelassenen Schulbücher im Land Brandenburg für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 an 8 Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Potsdam.
Das Los Nr. 7 beinhaltet folgende Bildungseinrichtungen:
1. Grundschule Babelsberg
Humboldtring 19a, 14473 Potsdam
2. Weidenhof Grundschule (40)
Schilfhof 25
14478 Potsdam
3. Gesamtschule Am Schilfhof (49)
Schilfhof 29
14478 Potsdam
4. Schule am Nuthetal (10/30)
An der alten Zauche 2c
14478 Potsdam
5. Fröbelschule (18)
Zum Teufelssee 6
14478 Potsdam
6. Wilhelm von Türk Schule (42/44)
Bisamkiez 107-111
14478 Potsdam
7. OSZ III
Berliner Str. 114-115
14467 Potsdam
8. Sportschule Potsdam - "Friedrich Ludwig Jahn"
Zeppelinstraße 115
14471 Potsdam
Einmaliges Optionsrecht zur Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 428.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
Sofern nichts anders geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung über die Darstellung des Unternehmens (Bieter) unter folgenden Angaben:
Name des Unternehmens
Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer /-behörde
Unternehmensträger (z. B. Inhaber, Gesellschafter)
Stammkapital (soweit einschlägig)
Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z. B. Geschäftsführer)
Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5)
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Darstellung der Unternehmerdarstellung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
- alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich
Sofern nichts anders geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung in Form einer Liste über geeignete, unternehmensbezogene, abgeschlossene Referenzen aus den letzten 3 Jahren (Beginnend ab Angebotsfrist), über früher erbrachte wesentliche Lieferleistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand inhaltlich vergleichbar sind. Der Nachweis der Eignung erfolgt durch Vorlage von mindestens 2 Referenzen.
Folgende Angaben sind zu tätigen: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftraggeber, Auftragswert (netto) ca., Beschreibung der Leistung, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (ggf. E-Mail und Telefonnummer) sowie Vorgangsnummer (sofern bekannt). Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird (Formular 4.6).
- Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
- alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern einschlägig) (Formular 4.4 EU).
- Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
- Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU) beizulegen (sofern einschlägig).
I. Sonstiges:
Sofern nichts anders geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Angebotsschreiben (Formular 3.3)
- Leistungsverzeichnis zum jeweils angebotenen Los (Los 1-7). Es ist der prozentuale Nachlass einzutragen, der vom Bieter gewährt wird.
- Eigenerklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
- Eigenerklärung restriktive Maßnahmen (Formular 4.12)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
- alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (sofern einschlägig)
II. Sonstiges
- Allgemeine Bewerbungsbedingungen
- Entwurf Rahmenverträge für die Lose 1-7
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Vergaben der Landeshauptstadt Potsdam
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Verträgen der Landeshauptstadt Potsdam
- Informationsblatt e-Vergabe
- Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
Der Höchstwert wird für die gesamte Vertragslaufzeit (einschließlich der optionalen Verlängerung) auf insgesamt 580.000,00 Euro brutto taxiert (Rahmenobergrenze).
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit