Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47512788) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Füssen Номер конкурса: 47512788 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Technische Ausrüstung - HLS
Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-msp-23-348 EUPlanungsleistungen im Rahmen der Technischen Ausrüstung - HLS für den Neubau eines Kindergartens in Weißensee,
stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9
Wörth 3, 87629 Weißensee (Neubaugebiet "Pitzfeld" in Weißensee)
Planungsleistungen im Rahmen der Technischen Ausrüstung - HLS für den Neubau eines Kindergartens in Weißensee,
stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9
stufenweise Beauftragung
Auswahlkriterien vgl. Tabelle 1 Auswahlkriterien
- Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Referenzen - Anzahl der technischen Fachkräfte
Stufenweise Beauftragung und Vertragslaufzeiten
Vergabeverfahren im Auftrag des Bedarfsträgers;
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Qualitätspunkte, legt die
Zentrale Beschaffungsstelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der
gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
III.1.1.1) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder § 124 GWB nicht vorliegen, ebenso für Nachunternehmer
III.1.1.2) Eigenerklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
III.1.1.3) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, sowie sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
III.1.1.4) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
III.1.1.5) Eigenerklärung darüber, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde.
III.1.1.6) Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Architektenkammer, Ingenieurkammer)
Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung.
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsnehmers für jeden eignungsverleihenden Auftragnehmer einzureichen.
III.1.2.2) Umsatz pro Jahr der letzten drei Geschäftsjahr
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1.000.000 €
III.1.3.1) 3 Referenzen mit Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Die Angabe dieser Referenzen müssen aus den letzten 5 Geschäftsjahren stammen und jeweils die Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers aufführen.
III.1.3.2) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten, technischen Arbeitskräften gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
III.1.3.3) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur / Techniker" im angegebenen Tätigkeitsbereich. (zusätzlich Nachweis Berufs-, Handelsregister)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:zu III.1.3.1) Drei Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Vergleichbar sind grundsätzlich nur umfassende Planungsleistungen der technischen Ausrüstung von Neubauten, Erweiterungen von Kindertagesstätten/Kindergärten oder sonstige Gebäudetypen mit öffentlicher Nutzung mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone II oder höher, bei denen vom Bewerber mindestens 4 Leistungsphasen erbracht wurden.
Baubeginn und die (Gesamt-)Abnahme bzw. die Inbetriebnahme müssen im Zeitraum von 2018 bis zum Zeitpunkt der Öffnung dieses Teilnahmeantrags erfolgt sein.
Nachweis "Ingenieur/in oder Techniker/in"
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Vergabeverfahren im Auftrag des Bedarfsträgers;
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Qualitätspunkte, legt die
Zentrale Beschaffungsstelle zusammen mit dem Bedarfsträger fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter überhaupt keine Erfüllung der
gestellten Ausgabe zu erwarten ist.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle