Bridge-design services (Германия - Тендер #47512778) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Hamburger Hochbahn AG Номер конкурса: 47512778 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Weiterführung der U4 auf den Grasbrook - Objekt- und Tragwerksplanung
Reference number: 251804Gegenstand des Auftrages ist die Planung einer ca. 1.000 m langen Weiterführung der Hamburger U-Bahn-Linie U4 von der bestehenden Haltestelle Elbbrücken auf den Grasbrook. Das Vergabeverfahren wurde als offener, zweiphasiger interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt.
Hamburg
Gegenstand des Auftrages ist die Planung einer ca. 1.000 m langen Weiterführung der Hamburger U-Bahn-Linie U4 von der bestehenden Haltestelle Elbbrücken auf den Grasbrook.
Die Planungsaufgabe beinhaltet im Rahmen der Objekt- und Tragwerksplanung folgende wesentlichen Abschnitte:
- Neubau einer zweigleisigen Brücke über die Norderelbe mit einer Gesamtlänge von ca. 305 m.
- Neubau einer ca. 370 m langen Rampen- und Viaduktstrecke mit zwei Streckengleisen und einer Kehr- und Abstellanlage mit bis zu zwei zusätzlichen Gleisen.
- Neubau einer Brücke über dem Moldauhafen mit einer Gesamtlänge von ca. 325m. Im südlichen Bereich dieser Brücke sind ist eine barrierefrei erschlossene, überdachte Haltestelle mit Mittelbahnsteig und einer Nutzlänge von ca. 125 m sowie ein Abschlussbauwerk zu planen.
Leistungen gemäß Stufe 2 der Projekt- und Leistungsbeschreibung bis zur Ausschreibungsreife.
Weiterführung der U4 auf den Grasbrook - Objekt- und Tragwerksplanung
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen - Vergaberecht, Zivilrecht und Forderungsmanagement