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Sewage, refuse, cleaning and environmental services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47512638)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Номер конкурса: 47512638
Дата публикации: 27-10-2023
Сумма контракта: 588 041 356 (Российский рубль) Цена оригинальная: 9 962 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023102420240101Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
      Neuenfelder Straße 19
      Hamburg
      21109
      Germany
      Telefon: +49 40
      E-Mail: marpol@bukea.hamburg.de
      Fax: +49 40
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.hamburg.de/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenan die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bekanntgabe eines Open House Verfahrens zur Teilnahme an dem Hamburgischen Schiffsabfallentsorgungssystem

      2. CPV-Code Hauptteil:
        90000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/883 für alle seegehenden Schiffe, die einen Hafen eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union anlaufen oder in diesem betrieben werden. Diesbezüglich Umsetzung und Anpassung zu den Finanzierungssystemen der Hafenauffangeinrichtungen zur Entsorgung von Abfällen von Schiffen an die neuen Vorgaben der Richtline. Die Freie und Hansestadt Hamburg richtet für Leistungserbringer ein Open House Verfahren als Zulassungssystem für die Beauftragungen ein. Der in Ziffer II1.5) sowie Ziffer II.2.6) angegebene Wert ist der geschätzte Jahreswert, der keine Verbindlichkeit entfaltet.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 9 962 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Mit diesem Beschaffungsauftrag wird die Neufassung der zum 01.01.2024 angepassten SchiffsAbgV auf der Grundlage des geänderten HmbSchEG umgesetzt. In der SchiffsAbgV sind die Rahmenbedingungen für die Erhebung einer Abgabe für die Entsorgung von Schiffsabfällen im Hamburger Hafen sowie die Auszahlung aus der Abgabe an die Hafenauffangeinrichtungen geregelt.

        Die hier veröffentlichte Beschaffung dient insbesondere der Transparenz und Öffentlichkeitswirksamkeit. Als durchgeführtes Open House Modell können nicht alle inhaltlichen Vorgaben des Bekanntmachungsformulars umgesetzt werden. Dies betrifft u.a. die Termine für die Teilnahme sowie die Laufzeit des Open House Systems.

        Demzufolge werden hier vorrangig die grundlegenden Modalitäten der Teilnahme für die Unternehmen an dem Hamburgischen Schiffsabfallentsorgungssystem bekannt gemacht.

        Nähreres bestimmt der Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und geeigneten Entsorgungsunternehmen. Der Vertrag schafft insoweit die Voraussetzung, um Unternehmen durch Bekanntmachung im Internet für die Beteiligung am Schiffsabfallentsorgungssystem zu autorisieren. Die Bekanntmachung ist aufzuheben, wenn die Vereinbarung von einer der Parteien gekündigt wird oder diese in sonstiger Weise endet.

        Interessierte Unternehmen können sich mit der zuständigen Behörde unter:

        Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

        Neuenfelder Straße 19

        21109 Hamburg

        marpol@bukea.hamburg.de

        in Verbindung setzen.

      5. Zuschlagskriterien:
        Kostenkriterium - Gewichtung: 100
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 9 962 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2027-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Open House Modell. Die vergaberechtlichen Vorgaben zur Laufzeit sowie etwaigen Optionen und Verlängerungen finden insoweit keine Anwendung.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung sowie zum 5. EU-Sanktionspaket – RUS-Sanktionen werden Bestandteil desVertrages.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2024-01-01
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2024-01-02
      Ortszeit: 23:59
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer bei der Finanzbehörde
        Gänsemarkt 36
        Hamburg
        20354
        Germany
        Kontaktstelle(n): 20354
        Telefon: +49 40428231491
        E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
        Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-24

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