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Legal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47512448)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
Номер конкурса: 47512448
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102420231205 10:00Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
      Göttinger Chaussee 76 A
      Hannover
      30453
      Germany
      Telefon: +49 5113034-01
      E-Mail: NLStBV-Z-Vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
      Fax: +49 5113034-2099
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DQH6/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YY6DQH6

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Straßenbau
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        2023-100_VgV_Projektmanager_BalWin1_und_BalWin2

        Referenznummer der Bekanntmachung: 03_013313_244652
      2. CPV-Code Hauptteil:
        79100000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Rechtsberatung zum Planfeststellungsverfahren BalWin 1 und BalWin 2 Land im Rahmen eines Pro-jektmanagements nach § 43g EnWG

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        79110000, 79140000
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Rechtsberatung zum Planfeststellungsverfahren BalWin 1 und BalWin 2 Land im Rahmen eines Pro-jektmanagements nach § 43g EnWG

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-04-01
        Ende: 2030-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

        Wertung Zuschlagskriterium Qualität:

        Personaleinsatzplan mit namentlicher Benennung der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen.

        Benennung der Eigenschaften des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals, die eine qualitativ hochwertige Leistung erwarten lassen, insbesondere Darstellung der Erfahrungen mit Planfeststel-lungsverfahren im einschlägigen Fachgesetz (EnWG) durch beigefügte Referenzen auf Vorhabenträgerseite als ggf. auch auf Seite einer Planfeststellungsbehörde der letzten drei Jahre

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen (§ 44 VgV).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr. 2 VgV mit folgenden

        Haftungssummen (Mindestanforderung):

        - mindestens 0 Mio. EUR für Personenschäden

        - mindestens 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)

        Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für das Zusammenfallen mehrerer Schadensfälle gewährleistet ist,

        dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei

        Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.

        § 45 (4) Nr. 4 VgV:

        Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags

        Der Bieter muss mindestens folgende Umsätze aufweisen:

        1 Mio. Euro

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        § 46 (3) Nr. 2 VgV:

        Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.

        Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:

        Zwingend Rechtsanwaltszulassung der Berufsträger in Deutschland.

        Mindestens 5 Berufsträger im Bereich Rechtsberatungsleistungen müssen zwingend für dieses Projekt eingeteilt sein.

        Diese 5 Berufsträger müssen zwingend in den letzten 3 Jahren je in mindestens einem Netzausbauvorhaben nach EnWG mit mindestens 10 km Leitungslänge rechtsberatend tätig gewesen sein.

        § 46 (3) Nr. 1 VgV:

        Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

        Der Bieter muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:

        Zwingend Erbringung von juristischen Beratungsleistungen in mindestens 3 Netzausbauvorhaben nach EnWG, deren Beratungsleistungen noch laufen oder nicht länger als 3 Jahre abgeschlossen sind mit mindestens 10 km Leitungslänge.

        § 46 (3) Nr. 10 VgV:

        Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.

        § 123 GWB

        (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

        1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

        2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

        3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

        4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

        5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

        6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),

        7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

        8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

        9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

        10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

        (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

        1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

        2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

        Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

        § 124 GWB

        (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

        2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-12-05
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-16
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Wertung Zuschlagskriterium Qualität:

      Personaleinsatzplan mit namentlicher Benennung der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen.

      Benennung der Eigenschaften des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals, die eine qualitativ hochwertige Leistung erwarten lassen, insbesondere Darstellung der Erfahrungen mit Planfeststel-lungsverfahren im einschlägigen Fachgesetz (EnWG) durch beigefügte Referenzen auf Vorhabenträgerseite als ggf. auch auf Seite einer Planfeststellungsbehörde der letzten drei Jahre

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
        Auf der Hude 2
        Lüneburg
        21339
        Germany
        Kontaktstelle(n): 21339
        E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
        Fax: +49 413115-2943
        Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche
        Göttinger Chaussee 76 A
        Hannover
        30453
        Germany
        Kontaktstelle(n): 30453
        Telefon: +49 5113034-01
        E-Mail: evergabe-z@nlstbv.niedersachsen.de
        Fax: +49 5113034-2099
        Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.

        Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Zentrale Vergabestelle
        Göttinger Chaussee 76 A
        Hannover
        30453
        Germany
        Kontaktstelle(n): 30453
        Telefon: +49 5113034-01
        E-Mail: evergabe-z@nlstbv.niedersachsen.de
        Fax: +49 5113034-2099
        Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-24

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