Electrical signalling equipment for railways (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47512172) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Digitale Leit- und Sicherungstechnik, FE.EI 22 Номер конкурса: 47512172 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr
2023/S 208-651553
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Präqualifikation zur Errichtung von Infrastrukturanlagen ETCS L1 LS und L2 auf dem Anlagennetz der DB Netz AG
Bundesweit und auf den Strecken der Deutschen Bahn AG im Ausland
Die Deutsche Bahn AG wählt im Rahmen eines Qualifizierungssystems gemäß § 48 der Sektorenverordnung (SektVO) geeignete und zuverlässige Unternehmen für ETCS L1 LS und L2 aus.
Verträge für ETCS L2, sowie strategische Partnerschaft im Bereich Leit- und Sicherungstechnik. Die Leistungen sind im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland und auf Strecken der DB im Ausland in einem noch nicht bestimmten Wertumfang zu erbringen.
Für bereits präqualifizierte Unternehmen besteht die Präqualifikation, gemäß Präqualifikationsurkunde, weiterhin.
Projektspezifisch – Einzelne Projekte können mit Mitteln der EU finanziert sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lieferant/Entwickler von zugelassenen internationalen ETCS und/oder durch die Deutsche Bahn AG präqualifiziert für Lieferung/Entwicklung von ETCS L1 LS und L2, RBC-ESTW, RBC-DSTW.
Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über SMaRT (https://smart.noncd.db.de)
Nachweis der Eignung von Unternehmen zur Ausführung der Leistungen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.
Eignungsfeststellung durch ein auf der Basis §48 der Sektorenverordnung (SektVO) eingerichteten
Qualifizierungssystems. Die Prüfung der Eignung findet in einem 2-stufigen Verfahren statt. Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Qualifizierungssystem. Bei positivem Prüfergebnis werden Unternehmen in einer Liste der qualifizierten Unternehmen geführt. Das Verfahren ist nicht kostenpflichtig. Die Bereitstellung der Präqualifizierungsunterlagen erfolgt über SMaRT (https://smart.noncd.db.de).
Für das Verfahren gelten die jeweils aktuellen Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem Beschaffung Infrastruktur, eingestellt unter: www.deutschebahn.com/lieferantenportal/verfahrensregeln. Weitere Bedingungen werden im Auftrag genannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorherigen Bekanntmachungen zum Qualifikationssystem nach SektVO sind nicht mehr gültig. Qualifizierungen (Präqualifizierungen) aus diesem Prüfsystem behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit (in Verbindung mit II.2.8). Aus dem aktuell
bekanntgemachten Prüfungssystem ergeben sich ggf. im Verfahren zusätzliche Nachweise und Anforderungen. Für gültige Präqualifikationen können diese Nachweise nachgefordert und bewertet werden. Die Ergebnisse können Auswirkungen auf den weiteren Fortbestand der Präqualifikation haben. Die Einreichung der Unterlagen und der Schriftverkehr hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen durch eine erfolgreiche Präqualifizierung keine Beteiligung an einem Wettbewerb zugesagt wird. Die Präqualifizierung erfolgt vergabeunabhängig.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.