Social work and related services (Германия - Тендер #47512131) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Bocholt Номер конкурса: 47512131 Дата публикации: 27-10-2023 Сумма контракта: 177 085 331 (Российский рубль) Цена оригинальная: 3 000 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Rhede: Außerunterrichtliche Betreuungsleistung
Reference number: 318/23Die Stadt Rhede vergibt die außerunterrichtliche Betreuung an den städtischen Grundschulen bestehend aus dem Frühstart mit Frühstück, einer Übermittagsbetreuung und dem Angebot einer Offenen Ganztagsschule.
Grundschulen der Stadt Rhede 46414 Rhede Die Stadt Rhede vergibt die Trägerschaft für die außerunterrichtliche Betreuung an den drei Grundschulen der Stadt Rhede mit insgesamt derzeit 5 Standorten.
Die Stadt Rhede vergibt die Trägerschaft für die außerunterrichtliche Betreuung an den drei Grundschulen der Stadt Rhede mit insgesamt 5 Standorten:
Leistungen:
Frühstart mit Frühstück
Übermittagsbetreuung
Offene Ganztagsschule
Verlängerung des Durchführungszeitraumes.
Referenzen des Unternehmens über erbrachte Leistungen in den vergangenen 3 Jahren, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind.
Es ist mindestens eine Referenz einzureichen, die die nachstehende Mindestanforderung erfüllt:
Durchführung einer außerunterrichtlichen Betreuungsleistung "Offene Ganztagsschule" nach dem Schulgesetz mit mindestens 150 Schülern.
Veränderung der Gebäude und damit der Anzahl der damit verbundenen Standorte
Der Auftraggeber behält sich vor, das Wettbewerbsverfahren einzustellen, wenn dieser die Selbstausführung der Leistung vornehmen wird.
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen;
2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen.
3) Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Vorgenannte Erklärungen sind im Teilnahmeantragsformular enthalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der / Anforderung an Bietergemeinschaften
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtige Vertreter bezeichnet ist,
3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
A) Der Bieter hat mit seinem Angebot darzustellen, mit welchem Personalkonzept in Art und Umfang die Durchführung der angebotenen Betreuungsleistung umgesetzt werden soll.
B) Darüber hinaus hat der Bieter ein pädagogisches Konzept über seine angebotene Betreuungsleistung dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber erwartet Aussagen zu diversen Betreuungselementen.
C) Der Bieter hat mit dem Angebot die Herangehensweise darzustellen, wie die gestellte Aufgabe mit dem größtmöglichen Erfolg erfüllt wird. Es findet eine Bewertung der Innovation und der Kreativität der dargestellten Arbeitsmethoden und der geplanten Organisation in Bezug auf Schlüssigkeit des Arbeits- und Zeitplans, Geschäftsbetrieb, Steuerung und Beratung statt.
D) Erklärung, ob und wenn ja, in welchem Umfang beabsichtigt ist, Teile des evtl. Auftrages als Unteraufträge zu vergeben. Es wird im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft davon ausgegangen, dass sämtliche Mitglieder ihre Kapazitäten uneingeschränkt zur Verfügung stellen;
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung desTariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Mitte 2027
Der Auftraggeber behält sich vor, das Wettbewerbsverfahren einzustellen, wenn dieser die Selbstausführung der Leistung vornehmen wird.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster