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Procurement consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47511508)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Hochtaunus-Kliniken gGmbH und deren Tochtergesellschaften
Номер конкурса: 47511508
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102320231124 10:00OtherContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Hochtaunus-Kliniken gGmbH und deren Tochtergesellschaften
      Zeppelinstr. 20
      Bad Homburg v. d. Höhe
      61352
      Germany
      Telefon: +49 511545817645
      E-Mail: vergabe.hannover@luther-lawfirm.com
      Fax: +49 5115458110
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/e40ee467-133b-4784-b62a-513d27a7e366
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/e40ee467-133b-4784-b62a-513d27a7e366

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Krankenhaus
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Programmmanager Krankenhauszukunftsgesetz einschließlich PMO, Beschaffung und Nachweisunterstützung

      2. CPV-Code Hauptteil:
        79418000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Auftraggeber (neben der Hochtaunuskliniken gGmbH mit Standorten in Bad Homburg und Usingen kann auch die Tochtergesellschaft Hochtaunus-Kliniken Sankt-Josef-Krankenhaus Betriebsgesellschaft mbH, Königstein, Leistungen in Anspruch nehmen) beabsichtigt, einen Programmmanager für die Umsetzung von Projekten im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes einschließlich PMO, Begleitung der Beschaffungsprozesse und zur Nachweisunterstützung zu beauftragen. Die Leistungen umfassen das Programmmanagement, das Projekt Management Office und die Nachweisunterstützung.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftraggeber (neben der Hochtaunuskliniken gGmbH mit Standorten in Bad Homburg und Usingen kann auch die Tochtergesellschaft Hochtaunus-Kliniken Sankt-Josef-Krankenhaus Betriebsgesellschaft mbH, Königstein, Leistungen in Anspruch nehmen) beabsichtigt im Rahmen der Förderung aus dem Krankenhauszukunftsgesetz die Umsetzung von Projekten im IT & Medizin IT-Bereich. Diese Projekte resultieren im Wesentlichen aus den bereits in der Planung befindlichen Themen/Fördertatbeständen im Bereich des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Die Projekte sind sowohl durch unterschiedliche, aber durchweg hohe Komplexität, als auch durch entsprechende Priorisierungen und Terminsituationen gekennzeichnet.

        Der Auftraggeber beabsichtigt dazu einen externen Programm-Manager inklusive Stellung des PMO zu etablieren, um die Projekte und die internen Projektleiter der beantragten Projekte zu koordinieren und überwachen. Parallel wird die Übernahme der Projektleitung einzelner Projekte seitens des Auftragnehmers erwartet, sofern erforderlich. Der Auftraggeber geht davon aus, dass bis zu 15 Projekte parallel laufen. Gleichzeitig sollen die Projekte auf die Einhaltung der KHZG-Förderkriterien und der vergabekonformen Beschaffung überwacht werden und IT-Dienstleistungen für die Erstellung der Nachweise für die Einhaltung & Bestätigung der Anforderung zur Nutzung der Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz erbracht werden.

        Der Dienstleister bzw. die von ihm eingesetzte projektverantwortliche Person muss berechtigt sein, festzustellen, ob informationstechnische Maßnahmen, die bei einem Vorhaben, für das Fördermittel beantragt werden, vorgesehen sind, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen gem. § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV. Für den Auftraggeber ist es wichtig, hier einen Ansprechpartner zu haben, der zu allen Projekten auskunftsfähig ist.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 48
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Es ist eine Verlängerung des Auftrags bis zum Abschluss der KHZG Maßnahmen, höchstens jedoch für weitere zwei Jahre möglich.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Es werden mindestens drei, höchstens jedoch fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Übersteigt die Anzahl der eingegangenen Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern diese Vorgabe findet eine Auswahl anhand der eingereichten Unternehmensreferenzen statt.

        Besonders positiv bewertet werden Referenzen mit einem Bezug zu einem Krankenhaus in vergleichbarer Größenordnung des Auftraggebers (600 Betten) und die Begleitung mehrerer Fördertatbestände.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Jeder Bewerber muss seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Ausländische Bewerber können anstelle der nachfolgend genannten Eignungsnachweise auch vergleichbare, andere Eignungsnachweise vorlegen. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die aufgeführten Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen.

        Alle vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereit gestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

        Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne fehlende Eignungsnachweise nachzufordern, ist hierzu aber nicht verpflichtet.

        Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), § 44 ff. VgV, sind die folgenden Nachweise zu erbringen:

        1. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 12 Monate.

        2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB.

        Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der für den Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Auftragsausführung

        — die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,

        — alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,

        — bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder – auch im Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.

        Beabsichtigt der Bewerber keine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).

        Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        • Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung einer Mindestdeckungssumme von EUR 1.000.000 oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR 1.000.000 oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Falle der Auftragserteilung.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        • Nachweis über Berechtigung gem. § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV des für die Projektdurchführung vorgesehenen Mitarbeiters

        • Referenzen über vergleichbare Leistungen des Unternehmens (Programmanager KHZG, PMO, Beschaffung, Nachweisunterstützung), die in den letzten maximal drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung umgesetzt wurden.

        Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen mit Blick auf die erbrachten Leistungen in Bezug auf das KHZG vergleichbar sein. Sie müssen insbesondere auch die Prüfung im Sinne des § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV betreffen und nach den hessischen Fördermittelbedingungen (Fördermittelempfänger mit Sitz in Hessen) erbracht worden sein (Mindestanforderung). Zudem müssen jeweils mindestens 4 Fördertatbestände für das Haus begleitet worden sein. Ein vollständiger Abschluss der Förderprojekte ist nicht zwingend. Erforderlich ist jedoch, dass bei jedem dieser Projekte bereits eine Nachweisführung gegenüber dem Fördermittelgeber erfolgt ist.

        Die Referenzen sind in Form von Eigenerklärungen in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:

        • Auftraggeber,

        • soweit datenschutzrechtlich möglich: Ansprechpartner (inkl. Kontaktdaten)

        • Beschreibung der Leistung inclusive der begleiteten Fördertatbestände

        • Auftragswert

        • Zeitraum der Leistungserbringung

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Der Bewerber muss über mindestens zwei Referenz über vergleichbare Leistungen verfügen. Die Referenzen müssen mit Blick auf die erbrachten Leistungen in Bezug auf das KHZG vergleichbar sein. Sie müssen insbesondere auch die Prüfung im Sinne des § 21 Abs. 5 S. 1 KHSFV betreffen und nach den hessischen Fördermittelbedingungen (Fördermittelempfänger mit Sitz in Hessen) erbracht worden sein(Mindestanforderung). Zudem müssen jeweils mindestens 4 Fördertatbestände für das Haus begleitet worden sein. Ein vollständiger Abschluss der Förderprojekte ist nicht zwingend. Erforderlich ist jedoch, dass bei jedem dieser Projekte bereits eine Nachweisführung gegenüber dem Fördermittelgeber erfolgt ist.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.

        2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

        3. Dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot ist eine Erklärung über die Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen beizufügen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-24
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-30
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-02-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      1. Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

      2. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über die Plattform der Deutschen eVergabe bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion der Deutschen eVergabe zu verwenden.

      3. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der in IV.2.2. genannten Frist vorzulegen. Teilnahmeanträge müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Portal der Deutschen eVergabe unter dem in Ziff. I.3) angegebenen Link möglich.

      4. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig.

      5. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
        Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
        Darmstadt
        64283
        Germany
        Kontaktstelle(n): 64283
        Telefon: +49 6151126603
        E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
        Fax: +49 611327648534
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Nicht vorgesehen
        Nicht vorgesehen
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

        "§ 160 GWB - Einleitung, Antrag

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession

        hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

        geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

        Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

        Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

        dem Auftraggeber gerügt werden;

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

        wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1

        Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-23

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