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Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47511380)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Kitzingen
Номер конкурса: 47511380
Дата публикации: 27-10-2023
Сумма контракта: 38 368 488 (Российский рубль) Цена оригинальная: 650 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023102320231123 11:00Regional or local authorityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01B0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Kitzingen
      Kaiserstr. 13 / 15
      Kitzingen
      97318
      Germany
      Telefon: +49 9321201036
      E-Mail: vergabestelle@stadt-kitzingen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=279999
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=279999

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stromausschreibung der Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025

      2. CPV-Code Hauptteil:
        09310000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom inkl. Netznutzung („All-inclusive-Lieferung“) an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Die zu liefernde Gesamtmenge an Strom beträgt ca. 4.640.000 kWh.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        09310000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Kitzingen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Lieferung von zertifiziertem Öko-Strom inkl. Netznutzung („All-inclusive-Lieferung“) an die Stadt Kitzingen für den Lieferzeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025. Die zu liefernde Gesamtmenge an Strom beträgt ca. 4.640.000 kWh.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999

        Nachweis der Eintragungen im dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedstaats.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999

        - Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten

        Leistungen mit Angabe der Beträge in EUR, der Daten (Anzahl der Abnahmestellen, Liefermenge/Jahr), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts

        sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers

        - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen

        - Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen im Falle der Unterauftragsvergabe zu vergeben beabsichtigt

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=279999

        Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-23
      Ortszeit: 11:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-15
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-23
      Ortszeit: 11:00
      Ort:

      Stadt Kitzingen, Kaiserstr. 13/15, 97318 Kitzingen

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers durchgeführt.

      Angaben zu:

      - zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB

      - fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB

      Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt (§ 19 Abs.

      4 MiLoG) anfordern; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt auf Antrag der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte gem. § 97 Abs. 4 GWB durch Nichteinhaltung von Vergabevorschriften geltend macht und dem dadurch ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

        Die genannten Fristen gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet war. Die Unwirksamkeit gem. § 135 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

        Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 161 GWB). Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.

        Die Begründung des Antrags muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt auf Antrag der Nachprüfung durch die Vergabekammern. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung seiner Rechte gem. § 97 Abs. 4 GWB durch Nichteinhaltung von Vergabevorschriften geltend macht und dem dadurch ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit

        1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

        Die genannten Fristen gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet war. Die Unwirksamkeit gem. § 135 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Tagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

        Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 161 GWB). Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.

        Die Begründung des Antrags muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist. Sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-23

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