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Post and courier services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47511115)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Номер конкурса: 47511115
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231024Regional or local authorityModification of a contract/concession during its termServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableNot applicableGeneral public services01C2001
27/10/2023    S208

Deutschland-Heidelberg: Post- und Kurierdienste

2023/S 208-654868

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Postanschrift: Kurfürsten-Anlage 38-40
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Volker Weinkoetz
E-Mail: vergabestelle@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: +49 6221-5221759
Fax: +49 6221-52291759
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-neckar-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Postdienstleistungen / Vertragsverlängerung

Referenznummer der Bekanntmachung: 087.31:Post2019-Verlängerung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64100000 Post- und Kurierdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Postdienstleistungen für die Außenstellen (bis 1 000 g)

Los-Nr.: 2
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg, Weinheim, Wiesloch und Sinsheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Postdienstleistungen für die Außenstellen (bis 1 000 g)

Das Los bezieht sich auf insgesamt 5 Außenstellen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2019
Ende: 31/10/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 169-413824

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2.1
Los-Nr.: 2
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
27/08/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Morgenpost Briefservice GmbH
Postanschrift: Dudenstr. 12-26
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: a.moebius@morgenpost-briefservice.de
Telefon: +49 6213922131
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 900 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abtl/ref15
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gegen die Entscheidung des Auftraggebers, den Nachtragsauftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, können Betroffene bei der zuständigen Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren anstrengen. Es gelten insbesondere § 160 GWB und § 135 GWB.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

§ 135 GWB lautet:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
64100000 Post- und Kurierdienste
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Heidelberg, Weinheim, Wiesloch und Sinsheim

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Verlängerung des Vertrags aus dem Vergabeverfahren 087.31:Post2019 um 4 Monate

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/11/2019
Ende: 29/02/2024
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Der Auftrag wurde nicht explizit als Rahmenvereinbarung ausgeschrieben. Jedoch bedingen die in der Natur der Sache liegenden nicht präzise bestimmbaren Postmengen einen rahmenvertraglichen Charakter beim Umfang der Leistung.Betreffend der Begründung der Laufzeitverlängerung wird auf -VII.2.2) Gründe für die Änderung- verwiesen.

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 980 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Morgenpost Briefservice GmbH
Postanschrift: Dudenstr. 12-26
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: t.janzer@morgenpost-briefservice.de
Telefon: +49 6213922133
Fax: +49 6213922183
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Verlängerung des Vertrags aus dem Vergabeverfahren 087.31:Post2019 um 4 Monate vom 01.11.2023 bis zum 29.02.2024.

Bei den in dieser Bekanntmachung genannten Auftragswerten handelt es sich um gerundete Schätzungen, da das genaue Postvolumen in der Natur der Sache liegend nicht präzise vorherbestimmt werden kann.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Aufgrund aktueller gebäudlicher Änderungen beim Auftragsgeber, die maßgeblichen Einfluss auf die Postwege haben, bestand bislang keine ausreifende „Vergabereife“ (gem. § 121 Abs. 1,3 GWB und § 31 Abs. 1 VgV).Ferner sind in 2023 wesentliche Prozesse bei der Digitalisierung erfolgt, so dass auch diese Auswirkungen auf die Postvorgänge bislang nicht ausreichend geklärt waren.Das Ausschreibungsverfahren zur längerfristigen Vergabe der auftragsgegenständlichen Postdienstleistungen befindet sich bereits in Vorbereitung und wird nach der erforderlichen Konkretisierung des Bedarfs zeitnah gestartet.Bei der in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Nachtragsauftrag handelt es sich um die notwendiger Weise interimsweise erfolgte Vertragsverlängerungen (vom 01.11.2023 bis 29.02.2024) bis zum geplanten Vertragsbeginn (01.03.2024) der im offenen Verfahren auszuschreibenden Postdienstleistungen.Durch die Laufzeitverlängerung wird eine voraussichtliche Auftragswerterhöhung von unter 10% bewirkt.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 900 000.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 980 000.00 EUR

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