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Public road transport services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47511044)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtwerke Biberach GmbH
Номер конкурса: 47511044
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102420231124 12:00Utilities entityContract noticeServicesNegotiated procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01G0501
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtwerke Biberach GmbH
      Freiburger Straße 6
      Biberach
      88400
      Germany
      Telefon: +49 16093917593
      E-Mail: vergabe.swBiberach@de.ey.com
      Fax: +49 6196802417593
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CECF685E-A55B-4B6A-ADBB-068893218C15
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/CECF685E-A55B-4B6A-ADBB-068893218C15

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Subunternehmerleistungen im Stadt- und Überlandverkehr Biberach (Riß) mit Elektrobussen

        Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
      2. CPV-Code Hauptteil:
        60112000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadtwerke Biberach GmbH beabsichtigt, die Durchführung des umfassten Stadt- und Überlandverkehrs mit Elektrobussen im Linienverkehr nach § 42 PBefG in und um Biberach/Riß zu vergeben. Der Leistungsumfang wird voraussichtlich ca. 459.000 Fahrplankilometer pro Jahr betragen. Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden und die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 1. Januar 2025 (Betriebsaufnahme) und endet am 31. Dezember 2035.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        60112000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        in den Vergabeunterlagen aufgeführt

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Auftraggeber, die Stadtwerke Biberach GmbH (kurz: SWBC) – ein kommunales Verkehrsunternehmen im 100%-igen Anteilsbesitz der Stadt Biberach – wurde durch die Stadt Biberach im Wege eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Personenverkehrsdienste (kurz: öDA) unter Einhaltung der VO Nr. 1370/2007 sowie der Vorgaben des allgemeinen Vergaberechts mit der Erbringung von ÖPNV-Leistungen betraut. Die entsprechende Vorabbekanntmachung wurde am 22.02.2022 an das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zur Veröffentlichung versandt (Az. 2022/S 037-096843). Die SWBC beabsichtigt für diese betrauungsgegenständlichen Verkehrsleistungen einen Subunternehmer einzusetzen.

        Nach den Vorgaben des öDA hat der Auftraggeber eine den verkehrlichen und wirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende, kundenorientierte und das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste berücksichtigende Verkehrsbedienung sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe beabsichtigt der Auftraggeber die Durchführung des umfassten Stadt- und Überlandverkehrs mit Elektrobussen im Linienverkehr nach § 42 PBefG in und um Biberach/Riß. Die Elektrobusse werden dem Ausschreibungsgewinner unentgeltlich beigestellt und dürfen ausschließlich für die ausgeschriebene Verkehrsleistung genutzt werden. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag, das heißt, das Einnahmerisiko liegt beim Auftraggeber. Die Verkehrsleistungen sollen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erbracht werden. Der Auftragnehmer hat die Verkehrsleistung (inkl. Fahrscheinverkauf durch Fahrer) mittels vom Auftraggeber beigestellten Fahrzeugen zu erbringen. Der Auftragnehmer hat bis spätestens zum 1. Januar 2025 einen Solobus mit Verbrennungsmotor vom Auftraggeber als Reservefahrzeug zu beschaffen.

        Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 1. Januar 2025 (Betriebsaufnahme) und endet am 31. Dezember 2035. Die Verkehrsleistung hat im ersten Betriebsjahr ein Gesamtvolumen von rund 459.000 Fahrplankilometer (bzw. Lastkilometer) pro Jahr für Solobusse. Der vertragsgegenständliche Linienverkehr ist in den Verkehrsverbund „Donau-Iller-Nahverkehrsverbund“ integriert, dessen Tarif- und Beförderungsbestimmungen Anwendung finden. Näheres regelt die Leistungsbeschreibung.

      5. Zuschlagskriterien:
        Kostenkriterium - Gewichtung: 100
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2025-01-01
        Ende: 2035-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Auftraggeber besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption über jeweils ein weiteres Jahr, deren Wahrnehmung jeweils spätestens 6 Monate im Voraus schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären ist.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Mindestzahl: 3
        Höchstzahl: 5
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens werden nach Maßgabe der für die Leistungsbereiche genannten Eignungs- und Auswahlkriterien ausgewählt. Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mittels Angaben zur persönlichen Lage (PL), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (WL) und die technische Leistungsfähigkeit (TL). Möglich ist dabei maximal folgende Punktebewertung: TL1: max. 50 Punkte; TL2: max. 20 Punkte und Summe: max. 70 Punkte. Die Bewertung der Auswahlkriterien erfolgt gemäß der Angaben unter Ziffer 12 des Verfahrensbrief Nr. 1.

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:

  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        PL: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie), sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.

        Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.

         

        Die Erbringung des Nachweises PL ist eine Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss).

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        WL1: Eigenerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

        Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass

        • ausreichend verfügbare Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag vereinbarten Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,

        • dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,

        • dass er/sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet/befinden und

        • dass er/sie dies im Falle einer Aufforderung durch den Auftraggeber über die Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der § 45 Abs. 4,

        5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann/können und werden.

         

        WL2: Nachweis eines in der EU zugelassenen Versicherungsinstitutes über den Bestand einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (in nicht beglaubigter Kopie).

        Die Betriebshaftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen

         

        WL3: Nachweis der Bonität durch aktuelles Schreiben einer Auskunftei (Schufa oder Creditreform), nicht älter als 3 Monate.

         

        WL4: Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

        Die Betriebshaftpflichtdeckungshöhe muss mindestens jeweils EUR 2 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2 Mio. für Vermögensschäden je Versicherungsjahr zweifach maximiert betragen.

        Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von

        (a) einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen

        und

        (b) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bewerber bereit ist.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Der Bewerber/Bieter die Bewerbergemeinschaft hat Angaben über die Ausführung einer einschlägigen und vergleichbaren Leistung (Referenzen) innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre (Kalenderjahre 2020, 2021, 2022) oder Fahrplanjahre ab 01.01.2020 vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge erbrachten Verkehrsleistung vorzulegen. Zulässige Referenzen sind nur Verkehrsleistungen als Subunternehmer. Eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen bzw. Leistungen aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. VO 1370/2007 sind dementsprechend unzulässig. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 42a, 43 und 44 sowie 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.

         

        Eine Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die aufgeführten Referenzprojekte sowohl projekt- als auch themenspezifisch mit dem geforderten Leistungspaket vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz insbesondere dann, wenn es sich um Leistungen handelt, die hinsichtlich Größe und Komplexität auf eine entsprechende Eignung des Bieters schließen lassen. Zulässige Referenzen sind nur Verkehrsleistungen als Subunternehmer. Eigenwirtschaftlich erbrachte Leistungen bzw. Leistungen aufgrund eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gem. VO 1370/2007 sind dementsprechend unzulässig. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 42a, 43 und 44 sowie 49 PBefG werden nicht berücksichtigt.

        Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:

        • Detaillierte Beschreibung der Verkehrsleistung

        • Auftraggeber mit pers. Ansprechpartner, Telefon und E-Mail

        • Leistungszeitraum

        • Vertragslaufzeit

        • Erbrachte Nutzwagen-KM im Jahr (Durchschnitt über die gesamte bisherige Fahrleistung gem. Verkehrsvertrag)

        • Aufschlüsselung, welche Kilometerleistungen gem. Verkehrsvertrag operativ selbst erbracht wurden und welche Kilometerleistungen durch

        Dritte erfolgt ist

        • Einsatz von Elektrobussen (durchschnittliche jährliche Kilometerleistung)

        • Einsatz von Verbrennerbussen (durchschnittliche jährliche Kilometerleistung)

         

        TL2: Nachweis der fachlichen Eignung gemäß §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV/ Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen im ÖPNV gemäß § 42 PBefG durch:

        Der Bewerber erbringt den Nachweis seiner fachlichen Eignung in nicht beglaubigter Kopie durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gemäß §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus (Art. 21 VO 1071/2009); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in deutscher, beglaubigter Übersetzung vor.

        Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bewerber selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO). Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Gleiches gilt für eignungsleihende Unternehmen.

         

        TL3: Angabe der Anzahl der Beschäftigten.

        Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung abzugeben über

        • die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten (sozialversicherungspflichtig) Mitarbeiter.

        • Es ist aufzuschlüsseln, wie viele in Teilzeit und wie viele in Vollzeit tätig sind.

         

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

        Es muss mindestens eine vergleichbare Referenz genannt werden, bei der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags seit mehreren Monaten mehrere Elektrobusse (rein elektrisch, kein Hybrid) im ÖPNV-Volleinsatz sind.

         

        Mindestanforderung (Nichterfüllung führt zum Ausschluss):

        Die Anzahl der durchschnittlich jährlich festangestellten Mitarbeiter muss mindestens 40 betragen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-24
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-12-04
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-04-30
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Kontaktstelle(n): 76137
        Telefon: +49 7219268730
        E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
        Fax: +49 7219263985
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        (1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

        (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-24

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