Building-cleaning services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47510983) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bergen Номер конкурса: 47510983 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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RV Gebäudereinigung Faßberg
Referenznummer der Bekanntmachung: 6002541244-BwDLZ BergenRahmenvertrag über Gebäudereinigung Fliegerhorst Faßberg
Annullierung der Bekanntmachung. Das Verfahren muss aufgrund der Umstellung auf eForms erneut angelegt werden, da die Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform ab dem 16.10. systembedingt unterbunden wurde. Eine erneute Bekanntmachung mit Bereitstellung der Vergabeunterlagen ist erst nach erfolgter Softwareaktualisierung voraussichtlich ab dem 26.10.23 wieder möglich.
Die Fristen im neu angelegten Verfahren werden entsprechend aktualisiert.
29328 Faßberg
Aufhebung der Bekanntmachung aufgrund technischer Probleme bei der Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf der eVergabe-Plattform im Rahmen einer Softwareaktualisierung (siehe Punkt II 1.4)
Erneute Bekanntmachung erfolgt, sobald das Update erfolgreich beendet wurde.
Es wurden je Raum-/Nutzungsart Leistungskorridore gebildet, welche grundsätzlich einzuhalten sind. Bei einem Abweichen ist die Leistbarkeit auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen eines Probereinigens nachzuweisen.
Zur Angebotsabgabe ist das beiliegende Preisblatt (Excel-Tabelle) vollständig zu befüllen. Objektbesichtigung wird empfohlen. Weitere Informationen siehe Checkliste Vergabeunterlagen.
RV Gebäudereinigung Faßberg
Es wurden je Raum-/Nutzungsart Leistungskorridore gebildet, welche grundsätzlich einzuhalten sind. Bei einem Abweichen ist die Leistbarkeit auf Verlangen des Auftraggebers im Rahmen eines Probereinigens nachzuweisen.
Zur Angebotsabgabe ist das beiliegende Preisblatt (Excel-Tabelle) vollständig zu befüllen. Objektbesichtigung wird empfohlen. Weitere Informationen siehe Checkliste Vergabeunterlagen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
siehe VI.3.1)