Diesel fuel (EN 590) (Германия - Тендер #47510967) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wismut GmbH Номер конкурса: 47510967 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Dieselkraftstoff und Heizöl
Reference number: 1816887-U28Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach DIN EN 590 und Heizöl nach DIN 51603-1 an die Standorte Ronneburg und Aue der Wismut GmbH
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
D07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
D07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
D07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
D07580 Ronneburg, D-07580 Seelingstädt, D-08058 Zwickau, D-08129 Crossen
Lieferung von einem geschätzen Umfang von 1.287.500 Liter Dieselkraftstoff nach EN 590 zur Vorortbetankung von Erdbau- und Arbeitsmaschinen, Tankcontainern sowie mobile Technik an die Bestimmungsorte des Standort Ronneburg.
Die einzusetzenden Betankungsfahrzeuge müssen geländegängig, allradgetrieben (Zufahrt teilweise schweres Gelände, Ausfahrt über Reifenwaschanlage) und für den ganzjährigen Einsatz (einschließlich Schnee, Eis und Temperaturen bis -25 °C) geeignet sowie mit mind. 40 m Kraftstoffschlauch inkl. Tankpistole ausgerüstet sein.
Dem Angebot sind
- ein Nachweis zur Produktspezifikation für Dieselkraftstoff nach EN 590
- ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache)
beizufügen.
Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
Lot No: 4Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
Lot No: 5Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
Lot No: 6Lieferung und Vorortbetankung von Dieselkraftstoff nach EN 590 an den Standort Ronneburg
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.