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Building construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47510353)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadt Nürtingen
Номер конкурса: 47510353
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20231024Regional or local authorityContract award noticeWorksCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionNot applicableThe most economic tenderGeneral public services01A0301
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadt Nürtingen
      Porschestraße 9
      Nürtingen
      72622
      Germany
      E-Mail: nuertingen-investorenprojekt@menoldbezler.de
    2. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    3. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Stadt Nürtingen - Europaweite Vergabe der Planungs- und Bauleistungen für das Investorenprojekt "Äußerer Egert"

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2075
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45210000, 71240000, 71300000, 45211341
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Stadt Nürtingen beabsichtigt, durch ihre Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) auf dem Areal "Äußerer Egert" in Nürtingen-Raidwangen Neubauten zur Schaffung von Wohnraum zu realisieren.

      5. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      6. Gesamtwert der Beschaffung:
        Wert
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71240000, 71300000, 45211341
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Nürtingen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Die Stadt Nürtingen beabsichtigt, durch ihre Gebäudewirtschaft Nürtingen (GWN) auf dem Areal "Äußerer Egert" in Nürtingen-Raidwangen Neubauten zur Schaffung von Wohnraum zu realisieren.

        Hierzu sucht die Stadt Nürtingen einen Partner für folgende Leistungen:

        a) Planung und schlüsselfertige Errichtung eines Wohngebäudes für die Stadt Nürtingen am Bauplatz W27 auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung sowie

        b) Realisierung einer Wohnbebauung am Bauplatz W28, welcher an den Investor veräußert wird

        zu a)

        Der Bauplatz W27 verfügt über 1.669 qm Grundstücksfläche. Er ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen, mit GRZ 0,4 und III-geschossig bebaubar. Die Stellplätze können ober-irdisch oder in einer Tiefgarage realisiert werden.

        Das/die zu errichtende/n Gebäude verbleibt bei der Stadt Nürtingen. Das Wohnungsgemenge sieht vor: ca. 30 % 2-Zimmer-Wohnungen mit 50-59 qm, ca. 40 % 3-Zimmer-Wohnungen mit 65 - 74 qm, ca. 30 % 4-Zimmer-Wohnungen mit 80-89 qm.

        zu b)

        Der Bauplatz W28 verfügt über 1.552 qm Grundstücksfläche. Er ist als allgemeines Wohngebiet vorgesehen, mit GRZ 0,4 und III-geschossig bebaubar.

        Die Stellplätze müssen in einer Tiefgarage realisiert werden.

        Das Grundstück wird zum Festpreis an den Investor vergeben (Bodenrichtwert 523,00 Euro/qm; zzgl. evtl. Kostensteigerung bei Erschließung).

        Die zur errichtenden Wohnungen sind vom Investor nach "Nürtinger Modell" zu belegen: Mindestens 20 % für sozialen Wohnraum, mindestens 20 % für bezahlbaren Wohnraum.

        Die Wärmeversorgung für beide Grundstücke erfolgt über ein Nahwärmenetz, das durch die Stadtwerke Nürtingen GmbH (SWN) errichtet wird. Hierzu sind im Projekt Räume und Installation nach Beschreibung und gem. Schnittstellenbeschreibung der SWN zu errichten.

        Die konstruktiven Elemente der Wohnhäuser sind, sofern sie den statischen, bauphysikalischen, brandschutztechnischen und gestalterischen Erfordernissen gerecht werden, vom Bieter frei wählbar. Der Einsatz eines vorgefertigten Systems zur Beschleunigung der Bau-zeit ist ebenfalls möglich, die Fertigbauweise darf dabei jedoch nicht (z.B. durch Fugen) erkennbar sein. Zur Vermietung von Sozialwohnraum ist erforderlich, dass die Wohneinheiten am Bauplatz W27 den Vorgaben des aktuellen Förderprogramms Wohnungsbau BW genügen.

        Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet die GWN ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit und ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung gewährleistet.

        Vorgesehener Vertragsschluss ist im Juli 2023. Der Baubeginn ist für Februar 2024 vorgesehen, die bezugsfertige Fertigstellung der Neubauten soll bis Juni 2025 erfolgen.

        Nähere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand sowie zu den Vorgaben erhalten die Bewerber, die im Rahmen des nun bevorstehenden Teilnahmewettbewerb ausgewählt werden, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Städtebau / Gewichtung: 50
        Qualitätskriterium - Name: Architektur / Gewichtung: 200
        Qualitätskriterium - Name: Außenräume / Gewichtung: 50
        Qualitätskriterium - Name: Technische Gebäudeausrüstung / Gewichtung: 100
        Qualitätskriterium - Name: haltigkeit / Ökologie / Gewichtung: 200
        Qualitätskriterium - Name: Wohnfläche (qm) / Gewichtung: 80
        Qualitätskriterium - Name: Fertigstellungtermin / Gewichtung: 20
        Kostenkriterium - Gewichtung: 300
      6. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      7. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      8. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt IV
  4. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur elektronischen Auktion:
    4. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  5. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 204-576908
    2. Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems:
    3. Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation:
  • Abschnitt V
  • Abschnitt VI
    1. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ62RQ

    2. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
        Durlacher Allee 100
        Karlsruhe
        76137
        Germany
        Fax: +49 721926-3985
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).

        Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

        1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.


    3. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-24

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