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Architectural, construction, engineering and inspection services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47510167)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Номер конкурса: 47510167
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102320231130Regional or local authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
      Fehrbelliner Platz 2
      Berlin
      10707
      Germany
      E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172113
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
      Fehrbelliner Platz 2
      Berlin
      Germany
      E-Mail: vergabe-hochbau@senstadt.berlin.de
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: https://www.stadtentwicklung.berlin.de
      elektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172113

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Kooperative Leitstelle der Polizei und Feuerwehr Teilprojekt 1,2 und 3Objektplanung Freianlagen

        Referenznummer der Bekanntmachung: VM_23241_VgV_O_Ew
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71000000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Mit diesem Verfahren sollen Objektplanungsleistungen Freianlagen für das Bauvorhaben Kooperative Leitstelle der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr, kurz „KLST“, vergeben werden. Die geprüften Bauunterlage liegt vor. Die Effektivität und Effizienz der Notrufleitstellen der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr sollen erhöht werden. Das Gesamtprojekt besteht aus einem Neubau und einem Neubau als Anbau sowie aus einer Sanierung eines Gebäudes.

        Aus den Bauplanungsunterlagen leiten sich für das Gesamtprojekt die 3 nachstehenden Teilprojekte ab:

        TP1 - Neubau und Umbau einer Einsatzleit- und Lagezentrums der Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr auf dem Gelände der Polizei, Gallwitzallee 87-95 in 12249 Berlin

        TP2 - Anbau einer Ausweichleitstelle der Berliner Polizei auf dem Gelände der Feuerwehr, Nikolaus- Groß-Weg 2 in 13627 Berlin

        TP3 - Sanierung des Bestandsgebäudes auf dem Gelände der Feuerwehr, Nikolaus- Groß-Weg 2 in 13627 Berlin

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Berlin

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Leistungen der Objektplanung Freianlagen LP 6-9

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-30
        Ende: 2028-06-30
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        III.1.1.1) Der Nachweis umfasst:

        - die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister

        III.1.1.2) Nachweisführung zur Eignung:

        Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikation) oder durch folgende Unterlagen:

        - Nachweise zur Befähigung der Berufsausübung, siehe Angaben unter Punkt III.1.1.1)

        - Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.2.1)

        - Erklärungen und Nachweise zur technische und berufliche Leistungsfähigkeit, siehe Angaben unter Punkt III.1.3.1)

        - Erklärungen und Nachweise, dass gemäß § 42 VgV keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des GWB vorliegen, siehe Angaben unter Punkt VI.3.1) nachgewiesen werden.

        Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) kann als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden.

        Die Unterlagen zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 Abs. 2, Satz 1 VgV. Gelangt das Angebot eines präqualifizierten oder im ULV eingetragenen Unternehmens in die engere Wahl,

        hat der Bieter zusätzlich die unter III.1.2.1) und III.1.3.1) angegebenen konkret auftragsbezogenen Unterlagen zum Umsatz und zu den Referenzen vorzulegen, soweit die Prüfung der Vergabestelle ergibt, dass die im Präqualifikationsverzeichnis oder im ULV hinterlegten Unterlagen die beschriebenen Anforderungen qualitativ und/oder quantitativ nicht oder nicht ausreichend belegen. Durch ausländische Unternehmen sind gleichwertige Bescheinigungen vorzulegen.

        Stützt sich ein Bewerber / Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im ULV oder im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die hier o.g. Unterlagen oder die EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

        Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs.1 VgV in Anspruch genommen, so muss gemäß § 47 Abs.2 VgV die Nachweisführung entsprechend der in den Punkten III.1.1.1), III.1.2.1), III.1.3.1) und VI.3.1) geforderten Unterlagen auch für diese Unternehmen erfolgen. Gemäß § 47 Abs.2 VgV hat der Bieter die Möglichkeit, andere Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch genommen hat, einmal zu ersetzen, wenn dieses Unternehmen einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder nach § 124 GWB vorliegen.

        Gibt der Bieter in seinem eingereichten Angebot eine Erklärung ab, dass er im Falle der Auftragserteilung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden wird, ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gesamtschuldnerisch haften und ein bevollmächtigter Vertreter bestimmt wird.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        III.1.2.1) Mindestjahresumsatz gem. § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:

        Nachweis eines spezifischen Jahresumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) von mindestens 500 TEUR (netto).

        III.1.2.2)Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:

        Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 15 AVB Hochbau mit Deckungssummen für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungs-unternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.

        Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das 2-fache der Deckungssumme beträgt.

        Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

        Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen ist durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung erst auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        III.1.3.1) Beschäftigtenzahl des Unternehmens:

        Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre (2020/2021/2022) muss mindestens 6 betragen (Vollzeitäquivalent).

        III.1.3.2) Eignung/Qualifikation der Projektbeteiligten:

        Die Projektsprache ist deutsch. Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung verfügt über Deutschkenntnisse mit Niveaustufe mind. C1.

        Die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung können einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur (Dipl.-Ing. oder Master) und eine Berufserfahrung von mind. 8 Jahren (Projektleitung) bzw. 5 Jahren nachweisen (stellvertretende Projektleitung).

        Die Projektleitung stellt die Position der federführenden Projektbearbeitung, bis zum Projektabschluss, dar.

        III.1.3.3)Referenzen:

        Mindeststandards:

        Die Referenzen (R1 + R2) müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags vollständig an den Auftraggeber zur Nutzung übergeben sein. Die Übergabe darf max. 10 Jahre ab Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung zurückliegen.

        Die Referenzen (R1 + R2) müssen sich innerhalb der Europäischen Union (EU), Großbritannien, Norwegen, Island oder der Schweiz befinden.

        Die Baukosten (KG 200 - 500) der Referenzen (R1 + R2) müssen jeweils mind. 50 Mio. EUR brutto betragen.

        Der Leistungsumfang der Referenzen (R1 + R2) muss mind. die LP 2-8 nach HOAI umfasst haben.

        Die Planung der Referenzen (R1 + R2) muss als Objektplanung Freianlagen erbracht worden sein.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

        Landschaftsarchitekt*in

        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-30
      Ortszeit: 13:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:

      Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      4-Augen-Prinzip nach § 55 VgV:

      Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertertern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138316
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

        Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

        Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

        Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

        Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
        Fehrbelliner Platz 2
        Berlin
        10707
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10707
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-23

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