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Rails and accessories (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47510102)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Würzburger Straßenbahn GmbH
Номер конкурса: 47510102
Дата публикации: 27-10-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023102420231124 12:00Utilities entityContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderUrban railway / light rail, metro, tramway, trolleybus or bus services01F0501
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Würzburger Straßenbahn GmbH
      Haugerring 5
      Würzburg
      97070
      Germany
      Telefon: +49 931361235
      E-Mail: Vorzimmer.kd-e@wvv.de
      Fax: +49 931361614
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter
      https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av203c0d-eu
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av203c0d-eu

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
    5. Haupttätigkeit(en):
      Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Lieferung von Weichen mit Antrieben , Kreuzungen, Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung

      2. CPV-Code Hauptteil:
        34941000
      3. Art des Auftrags:
        Lieferauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Konstruktion, Herstellung und Lieferung von Weichen mit Antrieben, Gleiskreuzung- , Gleisverbindungen, sowie Weichensteuerungen, -heizungen, Gleisschaltmittel, Signalisierung, Elektromontage (nebst allen dazugehörigen Hilfs- und Nebenleistungen, wie Projektierung, Transport, Inbetriebnahme/-setzung, Schulung, Dokumentation etc.)

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        34941000, 34941800, 34944000, 34946000, 34946100, 34946220, 45234129, 45314310, 45316200
      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        A) Gleisdreieck („Muss-Anforderung“)

        Konstruktion, Herstellung und Lieferung der Weichenanlagen „Betriebshof Sanderau“ für Nennspurweite 1000mm, der zugehörigen Weichensteuerung und -antrieben, -heizungen, der zugehörigen Gleisschaltmittel, der zugehörigen Signalisierung nach BOStrab.

        Projektbezeichnung: Gleisdreieck „Betriebshof Sanderau“, bestehend aus 3 Flachbettweichen -davon 1 Flachbettweiche mit vorgezogener Zungenvorrichtung- mit zugehöriger Weichensteuerung und den zugehörigen Komponenten, zugehörigen Weichenheizungen, Weichensignalisierungen, Gleisschaltmittel, Funkempfänger, elektrohydraulischen Antrieben, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und Inbetriebsetzungsmaßnahmen, 3 Flachbettweichen mit mechanischen Antrieben inklusive zugehörigen Weichenheizungen, Verkabelung in vorhandenen Rohren, Elektromontage und Inbetriebsetzungsmaßnahmen, 3 Flachrillenkreuzungen, Weichenverbindungsgleise mit min. Radius ca. 18m.

        Die Beschaffung umfasst für die 6 Flachbettweichen und die Weichensteuerung zudem die Durchführung des Verfahrens für eine unvollständige Maschine nach Artikel 13 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie) unter Berücksichtigung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (Niederspannungsrichtlinien) sowie der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 (EMV-Richtlinie).

        Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.

        B) Instandhaltungskonzept („Muss- Anforderung“)

        Mit Angebotsabgabe ist ein Instandhaltungskonzept vorzuweisen, welches die Instandhaltungsstrategie der Würzburger Straßenbahn GmbH (siehe Lastenheft) abbildet.

        Dieser Leistungsumfang ist als Muss- Anforderung vom Bieter im Angebot abzubilden.

        C) Konformitätsbewertung gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU („Kann- Anforderung“)

        Ebenso sind für die Zungenvorrichtungspaare mit Weichensteuerungen sowie für die mechanischen Umstellvorrichtungen inklusive der zugehörigen Komponenten vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten ein geeignetes Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Mai 2006 (Maschinenrichtlinie) unter Berücksichtigung der sonstigen Herstellerpflichten aus weiteren EU-Richtlinien durchzuführen.

        Dieser Leistungsumfang stellt eine Kann- Anforderung dar. Angebote, die ohne diese Leistungsposition C) abgegeben werden, werden ebenfalls bewertet.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Instandhaltungskonzept / Gewichtung: 20
        Qualitätskriterium - Name: Konzept Durchführung Konformitätsbewertung / Gewichtung: 15
        Kostenkriterium - Gewichtung: 65
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 9
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Bewerber mit Sitz in Deutschland: Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als August 2023); Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür eine im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

        1. Bankauskunft, aus der sich Informationen zur Dauer der Geschäftsbeziehung und mögliche Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten sowie eine Einschätzung der finanziellen Verhältnisse/Bonität und die grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung des Auftrags ergeben (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft)

        2. Umsätze des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft).

        3. Jahresabschlüsse der letzten 3 Geschäftsjahre (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft)

        4. Vorlage einer Kopie bestehender Versicherungsnachweise (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) und Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall bereit und in der Lage ist, auf eigene Kosten Versicherungen im nachstehenden Umfang abzuschließen und den Abschluss gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen:

        — Betriebs- und Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 10 000 000 EUR, zweifach maximiert,

        — Umwelthaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von 10 000 000 EUR, einfach maximiert,

        — Inbetriebnahme-, Montageversicherung (mindestens nach AMoB/GDV).

        —Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Die Versicherungsdeckung der Inbetriebnahme-, Montageversicherung muss ab Vertragsabschluss in Höhe des Festpreises bis zur erfolgreichen Abnahme des Gleisdreieckes durch den Auftraggeber aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber ist als Begünstigter in der Inbetriebnahme- bzw. Montageversicherung und der Haftpflichtversicherung für seine Interessen und Rechte mitzuversichern.

        Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des offenen Verfahrens die Bestätigung einer entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall durch im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassene Versicherungsunternehmen zu verlangen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
      5. Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

        Siehe Dokumente zum Vergabeverfahren

      6. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

        Siehe Dokumente zum Vergabeverfahren

      7. Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

        Es bestehen keine Beschränkungen.

    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-11-24
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-12
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-11-24
      Ortszeit: 12:01
      Ort:

      Würzburg

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftraggeber im Rahmen der Vergabe des öffentlichen Auftrages erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt hierbei auf den Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 lit. b), c), e) und f) DSGVO. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere am Verfahren für den Auftraggeber tätige Behörden oder Unternehmen verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz und die Betroffenenrechte sind unter dem Link: https://www.wvv.de/de/media/downloads/downloadcenter/hauptnavigation/mobilitaet/2018-06-25-informationspflichten-ds-hinweis_wsb.pdf einsehbar. Der Bieter ist verpflichtet die vorstehenden Hinweise denjenigen betroffenen Personen in Textform (§ 126b BGB) zur Verfügung zu stellen, deren personenbezogene Daten er im Rahmen des Vergabeverfahrens an den Auftraggeber übermittelt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt. Dies hat innerhalb eines Monats ab Übermittlung oder sonstiger Zurverfügungstellung der personenbezogenen Daten zu erfolgen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern
        Postfach 606
        Ansbach
        91511
        Germany
        Kontaktstelle(n): 91511
        Telefon: +49 981531277
        E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
        Fax: +49 981531837
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-10-24

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