Building construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #47509918) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Celle Номер конкурса: 47509918 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau GS Westercelle - Trockenbau Decken
Referenznummer der Bekanntmachung: 023-006-433ca. 2.700 qm Akustik-Abhangdecken mit Randfriesen und flächige Rasterdecken in Räumen, WCs und Fluren, einschl. Deckenschürzen
155 Stk. akustisch wirksame Deckensegel Durchmesser 800-1600 mm
128 Stk. Wandabsorber 2.700x1.200 qmm
ca. 2.700 qm Akustik-Abhangdecken mit Randfriesen und flächige Rasterdecken in Räumen, WCs und Fluren, einschl. Deckenschürzen
155 Stk. akustisch wirksame Deckensegel Durchmesser 800-1600 mm
128 Stk. Wandabsorber 2.700x1.200 qmm
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Landkreis Celle