Firefighting vehicles (Германия - Тендер #47509565) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Bergtheim Номер конкурса: 47509565 Дата публикации: 27-10-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs HLF10 für die Gemeinde Bergtheim
Reference number: HLF10 BergtheimLieferung eines Feuerwehrfahrzeugs Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26 für die Gemeinde Bergtheim in drei Losen
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
Lot No: 1in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs bestehend aus Fahrgestell und Aufbau - Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26
Los 2 - Die Beladung
Lot No: 2in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF10 nach DIN 14530-26
Los 3 - Hydr. Rettungsgeräte
Lot No: 3in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung der hydraulischen Rettungsgeräte für ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 nach Din 14530-26
Nennung von drei Referenzen über vergleichbare Fahrzeuge an deutsche Feuerwehren in den vergangenen 12 Monaten
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.